Die drei Grundregeln
- 1Haltefrist: Mehr als ein Jahr gehalten, dann ist der Verkauf komplett steuerfrei. Das ist der größte Hebel und der wichtigste Unterschied zu Aktien.
- 2Freigrenze 1.000 €: Bleiben deine Gewinne innerhalb des Jahres unter 1.000 €, zahlst du nichts. Drüber wird der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 1.000 €.
- 3Persönlicher Steuersatz: Steuerpflichtige Gewinne werden mit deinem Einkommensteuersatz versteuert (0 bis 45 %), nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer wie bei Aktien.
Was zahlst du? Die Steuer-Tabelle 2026
Steuer auf Krypto-Gewinne, die du innerhalb eines Jahres realisierst, je nach persönlichem Steuersatz. Nach über einem Jahr Haltedauer: immer 0 €.
| Gewinn (im Jahr) | 25 % Satz | 35 % Satz | 42 % Satz |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 500 € | 700 € | 840 € |
| 5.000 € | 1.250 € | 1.750 € | 2.100 € |
| 10.000 € | 2.500 € | 3.500 € | 4.200 € |
| 25.000 € | 6.250 € | 8.750 € | 10.500 € |
Beispiel: 5.000 € Gewinn innerhalb eines Jahres bei 42 % Steuersatz kosten 2.100 € Steuer. Hättest du die Coins nur einen Tag länger als ein Jahr gehalten, wären es 0 €. Diese Tabelle darfst du frei zitieren.
Neu ab 2026: das Finanzamt sieht alles (DAC8)
Bisher war Krypto für viele eine Grauzone. Das ändert sich. Mit der EU-Richtlinie DAC8 und dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz müssen Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2026 alle Transaktionen erfassen und an die Finanzbehörden melden. Betroffen sind nicht nur große Börsen, sondern auch Broker, Wallets und Zahlungsdienste.
Die erste Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt bis Mitte 2027, der EU-weite Datenaustausch bis Herbst 2027. Spätestens dann liegen deinem Finanzamt sämtliche Krypto-Daten des Jahres 2026 vor. Wer Gewinne nicht angibt, fällt künftig sofort auf. Eine saubere Dokumentation deiner Trades ist damit Pflicht, nicht Kür.
Mit Kauf- und Verkaufspreis, Haltedauer und deinem Steuersatz.
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Du betreibst eine Krypto- oder Finanzseite? Du darfst den Krypto-Steuer-Rechner kostenlos einbetten.
Methodik und Quellen
Berechnet nach § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft), Stand 2026. Steuerfrei nach mehr als einem Jahr Haltedauer. Freigrenze 1.000 € pro Jahr (seit Jahressteuergesetz 2024). Innerhalb der Frist gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Die Meldepflicht beruht auf der EU-Richtlinie DAC8 und dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), wirksam für Transaktionen ab 1. Januar 2026. Die Tabelle zeigt die reine Einkommensteuer ohne Soli und Kirchensteuer.