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Krypto-Steuer 2026: ab wann steuerfrei?

Die wichtigsten Regeln für Bitcoin und Co. 2026, mit Rechenbeispielen. Plus die neue Meldepflicht DAC8: Ab 2026 meldet deine Börse automatisch ans Finanzamt.

Recherchiert und geprüft von Dennis Stahlhut
Hintergrund in Personal und Wirtschaft · Werte nach § 23 EStG und KStTG · Zuletzt geprüft 05.06.2026
Schnellantwort

Krypto-Gewinne sind 2026 nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei, egal wie hoch. Innerhalb des Jahres gilt dein persönlicher Steuersatz (0 bis 45 %), eine Freigrenze von 1.000 € bleibt frei. Neu ist die Meldepflicht: Über DAC8 melden Börsen ab 2026 alle Transaktionen ans Finanzamt. Spätestens Herbst 2027 kennt es deine 2026er-Daten.

Die drei Grundregeln

Was zahlst du? Die Steuer-Tabelle 2026

Steuer auf Krypto-Gewinne, die du innerhalb eines Jahres realisierst, je nach persönlichem Steuersatz. Nach über einem Jahr Haltedauer: immer 0 €.

Gewinn (im Jahr) 25 % Satz35 % Satz42 % Satz
2.000 € 500 €700 €840 €
5.000 € 1.250 €1.750 €2.100 €
10.000 € 2.500 €3.500 €4.200 €
25.000 € 6.250 €8.750 €10.500 €

Beispiel: 5.000 € Gewinn innerhalb eines Jahres bei 42 % Steuersatz kosten 2.100 € Steuer. Hättest du die Coins nur einen Tag länger als ein Jahr gehalten, wären es 0 €. Diese Tabelle darfst du frei zitieren.

Neu ab 2026: das Finanzamt sieht alles (DAC8)

Bisher war Krypto für viele eine Grauzone. Das ändert sich. Mit der EU-Richtlinie DAC8 und dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz müssen Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2026 alle Transaktionen erfassen und an die Finanzbehörden melden. Betroffen sind nicht nur große Börsen, sondern auch Broker, Wallets und Zahlungsdienste.

Die erste Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt bis Mitte 2027, der EU-weite Datenaustausch bis Herbst 2027. Spätestens dann liegen deinem Finanzamt sämtliche Krypto-Daten des Jahres 2026 vor. Wer Gewinne nicht angibt, fällt künftig sofort auf. Eine saubere Dokumentation deiner Trades ist damit Pflicht, nicht Kür.

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Methodik und Quellen

Berechnet nach § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft), Stand 2026. Steuerfrei nach mehr als einem Jahr Haltedauer. Freigrenze 1.000 € pro Jahr (seit Jahressteuergesetz 2024). Innerhalb der Frist gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Die Meldepflicht beruht auf der EU-Richtlinie DAC8 und dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), wirksam für Transaktionen ab 1. Januar 2026. Die Tabelle zeigt die reine Einkommensteuer ohne Soli und Kirchensteuer.

Häufige Fragen

Ab wann sind Krypto-Gewinne 2026 steuerfrei?+
Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen komplett steuerfrei, egal wie hoch. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, zahlst du deinen persönlichen Einkommensteuersatz (0 bis 45 Prozent). Eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr bleibt steuerfrei.
Was ändert sich 2026 bei der Krypto-Steuer?+
Die Steuerregeln selbst bleiben gleich (1-Jahres-Frist, Freigrenze 1.000 €). Neu ist die Meldepflicht: Über die EU-Richtlinie DAC8 und das deutsche Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz erfassen Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2026 alle Transaktionen und melden sie an die Finanzbehörden. Spätestens im Herbst 2027 kennt dein Finanzamt deine 2026er-Krypto-Daten.
Wie hoch ist die Freigrenze bei Krypto?+
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 liegt die Freigrenze bei 1.000 € pro Jahr (vorher 600 €). Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 1.001 € Gewinn ist der komplette Betrag steuerpflichtig, bei 999 € zahlst du nichts.
Muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben?+
Ja, sobald steuerpflichtige Vorgänge vorliegen, also Verkäufe oder Tauschvorgänge innerhalb der Haltefrist über der Freigrenze. Sie gehören in die Anlage SO. Da das Finanzamt ab 2026 die Daten ohnehin erhält, ist eine korrekte Angabe wichtiger denn je.
Hinweis: Diese Übersicht ist Information, keine Steuerberatung. Krypto-Steuer kann komplex werden (Tausch, Staking, Lending, NFTs). Bei größeren Beträgen hilft eine spezialisierte Steuersoftware oder ein Steuerberater.