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Einkommensteuerrechner

Berechne deine Einkommensteuer nach § 32a EStG. Mit Splitting für Ehepaare, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Stand 2026.

§ 32a EStG Stand 2026
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Deine Daten

Dein Jahres-Brutto, nachdem Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen sind.
Bei Zusammenveranlagung wird das Einkommen halbiert, der Tarif darauf angewendet und das Ergebnis dann verdoppelt.
Bist du in einer Kirche, die Kirchensteuer einzieht (katholisch oder evangelisch)?
Steuer gesamt
10.548 €
ESt 10548,33 € + Soli 0 € + KSt 0 €
Einkommensteuer
10.548 €
Solidaritätszuschlag
0 €
Kirchensteuer
0 €
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Die Steuer steigt nicht linear, sondern progressiv

Der Einkommensteuer-Tarif 2026 hat 5 Stufen. Bis 12.348 € (Grundfreibetrag) zahlst du keine Steuer. Von 12.348 € bis 17.800 € steigt der Satz von 14 auf etwa 24 Prozent. Von 17.800 € bis 69.879 € geht es von 24 auf 42 Prozent. Über 69.879 € sind es konstant 42 Prozent. Über 277.826 € werden es 45 Prozent (Reichensteuer).

Wichtig zu verstehen: der höchste Satz gilt nur für den Teil deines Einkommens über der Grenze. Wenn du 70.000 € verdienst, zahlst du nicht 42 Prozent auf alles. Sondern nur auf die Summe über 17.800 €. Das nennt man Grenzsteuersatz.

Beispielrechnung für drei Einkommen

Bei 35.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlst du etwa 5.700 € Einkommensteuer. Das ist ein Durchschnittssatz von 16 Prozent. Bei 55.000 € sind es 12.300 € (22 Prozent). Bei 90.000 € sind es 25.700 € (29 Prozent).

Verheiratete profitieren vom Splitting-Tarif. Bei 90.000 € Familieneinkommen zahlt ein Single 25.700 €. Ein Ehepaar mit gleichem Familieneinkommen zahlt nur 18.500 €. Das sind 7.200 € weniger pro Jahr.

Soli ist nur für die oberen 10 Prozent

Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) wurde 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft. Du zahlst Soli erst ab 20.350 € Lohnsteuer. Das entspricht etwa 78.000 € zu versteuerndem Einkommen oder 100.000 € Brutto-Jahresgehalt für Singles.

Bei verheirateten Paaren in Klasse III/V verdoppelt sich die Soli-Freigrenze auf 40.700 € Lohnsteuer. Erst ab etwa 200.000 € Familien-Brutto wird Soli fällig.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
§
Wir rechnen hier nur den Grundtarif beziehungsweise den Splittingtarif nach § 32a EStG plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibetrag, Werbungskosten über der Pauschale und Progressionsvorbehalt (zum Beispiel Elterngeld oder Arbeitslosengeld) sind hier nicht eingerechnet. Sie verringern dein zu versteuerndes Einkommen vorab. Für die genaue Steuer machst du eine Steuererklärung über taxfix, ELSTER oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen? +
Das Bruttoeinkommen ist dein gesamter Lohn vor allen Abzügen. Davon ziehst du Sozialversicherungs-Beiträge (Vorsorgepauschale), Werbungskosten (mindestens 1.230 € Pauschale), Sonderausgaben (mindestens 36 € Pauschale) und Freibeträge wie den Kinderfreibetrag ab. Was übrig bleibt, ist dein zu versteuerndes Einkommen (zvE). Auf diesen Betrag wird der Steuersatz angewendet. Faustregel: Das zvE liegt meist 20–25 % unter dem Brutto.
Lohnt sich das Splittingverfahren immer? +
Splitting bringt nur etwas, wenn die Ehepartner unterschiedlich viel verdienen. Verdienen beide gleich, zahlt ihr genauso viel wie bei Einzelveranlagung. Den größten Vorteil hat ein Paar, bei dem einer nichts und der andere alles verdient. Bei 100.000 € gemeinsamem zvE sind das etwa 18.000 € Ersparnis pro Jahr. Bei 50/50-Verdienst spart ihr 0 €.
Wann fällt der Soli weg? +
Bei Einzelveranlagung 2026 unter 20.350 € Jahres-ESt, das entspricht etwa 78.000 € zvE. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Grenze auf 40.700 € ESt, also etwa 156.000 € zvE. Darüber zahlst du 5,5 % auf die ganze Steuer. Es gibt eine kurze Übergangszone, in der der Soli langsam ansteigt.
Wie viel spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete? +
Bei 50.000 € zvE und 9 % Kirchensteuer: Die ESt ist etwa 8.620 €. 9 % davon sind 776 € Kirchensteuer pro Jahr. Bei 100.000 € zvE sind es etwa 1.770 € pro Jahr. Den Austritt machst du beim Standesamt (Gebühr 10–35 €, je nach Bundesland). Er wirkt ab dem Folgemonat. Achtung: Wenn du wieder eintrittst, zahlst du rückwirkend nach.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer? +
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird jeden Monat vom Lohn abgezogen. Die Einkommensteuer rechnet das Finanzamt einmal im Jahr in deiner Steuererklärung genau aus. Hast du nur Arbeitslohn, ist deine Lohnsteuer meist genauso hoch wie die Einkommensteuer. Hast du zusätzlich Einnahmen aus Selbstständigkeit, Kapitalerträgen oder Vermietung, zahlst du am Jahresende nach. Die Differenz zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ist deine Erstattung oder Nachzahlung.
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