Berechne deine Einkommensteuer nach § 32a EStG. Mit Splitting für Ehepaare, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Stand 2026.
Der Einkommensteuer-Tarif 2026 hat 5 Stufen. Bis 12.348 € (Grundfreibetrag) zahlst du keine Steuer. Von 12.348 € bis 17.800 € steigt der Satz von 14 auf etwa 24 Prozent. Von 17.800 € bis 69.879 € geht es von 24 auf 42 Prozent. Über 69.879 € sind es konstant 42 Prozent. Über 277.826 € werden es 45 Prozent (Reichensteuer).
Wichtig zu verstehen: der höchste Satz gilt nur für den Teil deines Einkommens über der Grenze. Wenn du 70.000 € verdienst, zahlst du nicht 42 Prozent auf alles. Sondern nur auf die Summe über 17.800 €. Das nennt man Grenzsteuersatz.
Bei 35.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlst du etwa 5.700 € Einkommensteuer. Das ist ein Durchschnittssatz von 16 Prozent. Bei 55.000 € sind es 12.300 € (22 Prozent). Bei 90.000 € sind es 25.700 € (29 Prozent).
Verheiratete profitieren vom Splitting-Tarif. Bei 90.000 € Familieneinkommen zahlt ein Single 25.700 €. Ein Ehepaar mit gleichem Familieneinkommen zahlt nur 18.500 €. Das sind 7.200 € weniger pro Jahr.
Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) wurde 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft. Du zahlst Soli erst ab 20.350 € Lohnsteuer. Das entspricht etwa 78.000 € zu versteuerndem Einkommen oder 100.000 € Brutto-Jahresgehalt für Singles.
Bei verheirateten Paaren in Klasse III/V verdoppelt sich die Soli-Freigrenze auf 40.700 € Lohnsteuer. Erst ab etwa 200.000 € Familien-Brutto wird Soli fällig.