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Grunderwerbsteuer 2026: alle 16 Bundesländer

Die Grunderwerbsteuer ist die größte einzelne Nebenkosten beim Hauskauf. Sie beträgt zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein. Bei einem Haus für 400.000 € macht das einen Unterschied von 12.000 €.

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Alle Bundesländer nach Steuersatz

Seit 2006 dürfen die Länder den Satz selbst festlegen. Die letzte Änderung kam aus Bremen (Erhöhung auf 5,5 % zum 01.07.2025). Die einzige Senkung in der Geschichte: Thüringen zum 01.01.2024.

Übersichtstabelle mit Beispielrechnungen

Bundesland Satz 250.000 € 400.000 € 600.000 €
Bayern 3,5 % 8.750 € 14.000 € 21.000 €
Baden-Württemberg 5 % 12.500 € 20.000 € 30.000 €
Niedersachsen 5 % 12.500 € 20.000 € 30.000 €
Rheinland-Pfalz 5 % 12.500 € 20.000 € 30.000 €
Sachsen-Anhalt 5 % 12.500 € 20.000 € 30.000 €
Thüringen 5 % 12.500 € 20.000 € 30.000 €
Bremen 5,5 % 13.750 € 22.000 € 33.000 €
Hamburg 5,5 % 13.750 € 22.000 € 33.000 €
Sachsen 5,5 % 13.750 € 22.000 € 33.000 €
Berlin 6 % 15.000 € 24.000 € 36.000 €
Hessen 6 % 15.000 € 24.000 € 36.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6 % 15.000 € 24.000 € 36.000 €
Brandenburg 6,5 % 16.250 € 26.000 € 39.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 16.250 € 26.000 € 39.000 €
Saarland 6,5 % 16.250 € 26.000 € 39.000 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 16.250 € 26.000 € 39.000 €

Häufige Fragen

Welches Bundesland hat die niedrigste Grunderwerbsteuer? +
Bayern mit 3,5 %. Bayern ist seit der Föderalismusreform 2006 das einzige Bundesland, das den Satz nicht erhöht hat. Alle anderen 15 Länder liegen heute höher.
Welche Bundesländer haben die höchste Grunderwerbsteuer? +
Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein mit jeweils 6,5 %. Bei einem Haus für 400.000 € sind das 26.000 € Steuer.
Wann wurde die Grunderwerbsteuer zuletzt geändert? +
Die letzte Änderung war die Erhöhung in Bremen von 5,0 % auf 5,5 % zum 1. Juli 2025. Die letzte Senkung in der Geschichte: Thüringen von 6,5 % auf 5,0 % zum 1. Januar 2024 (die einzige Senkung überhaupt).
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer? +
Laut Gesetz beide Seiten gemeinsam (§ 13 GrEStG). In der Praxis zahlt fast immer der Käufer. So steht es in 99 % aller Kaufverträge.
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen? +
Etwa 4 bis 6 Wochen nach dem Notartermin schickt das Finanzamt den Steuerbescheid. Du hast dann einen Monat Zeit zu zahlen. Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeits-Bescheinigung. Ohne die kein Grundbucheintrag.
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Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
Hinweis: Steuersätze Stand Mai 2026. Letzte Änderungen: Bremen plus 0,5 % zum 01.07.2025, Thüringen minus 1,5 % zum 01.01.2024. Hamburg plus 1,0 % und Sachsen plus 2,0 %, beide 2023. Die Bundesländer können den Satz jederzeit ändern. Sonderfälle wie Erbschaft, Schenkung in der Familie (§ 3 GrEStG) oder Firmen-Anteile sind hier nicht abgedeckt. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.