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Abfindungsrechner

Pro Jahr im Job ein halbes Monatsgehalt. So sagt es § 1a KSchG.

§ 1a KSchG
01 · Eingabe

Deine Daten

Durchschnitt der letzten 12 Monate, mit regelmäßigen Zulagen.
8 J.
0 J.40 J.
0.5
0.251.5
0,25 – 0,49 · schwache Position, Aufhebungsvertrag, Kleinbetrieb
0,50 · §1a KSchG-Standardvermutung
0,75 – 1,00 · Anwalt, lange Betriebszugehörigkeit, Prozessrisiko
1,00 – 1,50 · Härtefall, ältere Arbeitnehmer
Jahre
Ab 50 gibt das Arbeitsgericht oft einen Zuschlag.
Deine Abfindung · brutto
18.000 €
0,50 × 8 × 4.500 €/Mon.
Monatsgehalt
4.500 €
Jahre × Faktor
4,00
Jahresgehalt (Bezug)
54.000 €
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In 6 von 10 Fällen lässt sich mehr rausholen

Die Faustformel aus § 1a KSchG (halbes Monatsgehalt pro Jahr) ist der Anker. Die echte Abfindung hängt aber von vielen Faktoren ab. Wer einen Anwalt hinzuzieht, verhandelt im Schnitt 30 bis 50 Prozent mehr raus. Das gilt vor allem bei langer Betriebszugehörigkeit oder wenn die Kündigung formal angreifbar ist.

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.500 € und 8 Jahren im Job rechnet die Faustformel 18.000 €. Mit Anwalt sind oft 25.000 bis 30.000 € drin. Das ist der Unterschied zwischen Standard und gut verhandelt.

Beispielrechnung: Aufhebungsvertrag mit 50

Maria, 50 Jahre alt, 18 Jahre im Unternehmen, Bruttomonatsgehalt 5.200 €. Der Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag mit halbem Monatsgehalt pro Jahr an: 46.800 €.

Mit Fachanwalt prüft Maria, dass sie als ältere Arbeitnehmerin Anspruch auf einen höheren Faktor hat. Das Arbeitsgericht erkennt für 50+ oft 0,75 bis 1,0 als Faktor an. Bei Faktor 1,0 wären das 93.600 €. Die Verhandlung endet bei 75.000 €. Anwaltskosten etwa 2.500 €. Maria gewinnt netto 25.700 € durch den Anwalt.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das kostet bei einem Anspruch von 2.000 € pro Monat: 6.000 € entgangenes Geld.

Die Sperrzeit lässt sich vermeiden, wenn im Aufhebungsvertrag ein wichtiger Grund genannt ist. Zum Beispiel: drohende betriebsbedingte Kündigung oder gesundheitliche Gründe. Die Formulierung muss exakt sein, sonst greift sie nicht. Vor Unterschrift unbedingt mit Anwalt prüfen.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
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Dieser Rechner zeigt nur eine Brutto-Schätzung. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Was du wirklich bekommst, hängt vom Einzelfall ab und wird verhandelt. Keine Gewähr für die Zahlen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist eine Abfindung üblich? +
Die Faustformel aus § 1a KSchG sagt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr im Job. Bei guter Verhandlungsposition oder mit Anwalt liegen 0,75 bis 1,0 Monatsgehälter pro Jahr drin. Bei langer Betriebszugehörigkeit oder älteren Arbeitnehmern auch mehr. Pflicht ist eine Abfindung nur in seltenen Fällen, sie wird fast immer verhandelt.
Muss ich die Abfindung versteuern? +
Ja, eine Abfindung ist Arbeitslohn und voll lohnsteuerpflichtig. Es gibt aber die Fünftelregelung nach § 34 EStG. Dabei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als wäre sie auf 5 Jahre verteilt. Das senkt den Steuersatz spürbar. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Abfindung normalerweise nicht an.
Bekomme ich Bürgergeld nach einer Abfindung? +
Ja, aber die Abfindung wird unter Umständen als Vermögen oder Einkommen angerechnet. Ist die Abfindung verbraucht, hast du Anspruch auf Bürgergeld. Achte auf die Sperrzeit: bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag setzt das Arbeitsamt oft 12 Wochen Sperrzeit ohne Geld an.
Was ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld? +
Bei Aufhebungsvertrag oder eigener Kündigung droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in denen du kein Arbeitslosengeld bekommst. Hat dein Arbeitgeber gekündigt, gibt es keine Sperrzeit. Beim Aufhebungsvertrag kann ein gut formulierter Sachgrund (z.B. drohende betriebsbedingte Kündigung) die Sperrzeit vermeiden. Hier lohnt sich Rechtsberatung vor Unterschrift.
Ab wann lohnt sich ein Anwalt? +
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnt sich fast immer, wenn die Abfindungssumme über 10.000 Euro liegt. Erfahrungswerte: in 6 von 10 Fällen wird mit Anwalt mehr rausgeholt, oft 30 bis 50 Prozent zusätzlich. Erstgespräch kostet meist 100 bis 250 Euro, manche Anwälte arbeiten auf Erfolgshonorar-Basis. Vor Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag immer prüfen lassen.
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