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Steuer · 8 Min Lesezeit · veröffentlicht 1.5.2026

Pendlerpauschale 2026: 30 Cent ab Kilometer 1, 38 Cent ab Kilometer 21

Die Pendlerpauschale gibt es für jeden Arbeitsweg, egal mit welchem Verkehrsmittel. 2026 sind es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Hier zeigen wir, wie du das richtig absetzt und welche Fehler oft passieren.

Wer zur Arbeit fährt, kann Fahrtkosten absetzen. Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuss. Die Steuer nennt das Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale. 2026 gelten die gleichen Sätze wie 2024 und 2025: 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer.

Das klingt erstmal nicht viel. Aber bei einem normalen Berufspendler kommen schnell 1.500 bis 3.000 € pro Jahr zusammen. Hier zeigen wir, wie du sauber absetzt, wann sich die Mobilitätsprämie lohnt und welche Stolperfallen es gibt.

Was die Pendlerpauschale ist

Die Pendlerpauschale steht in § 9 Absatz 1 Nummer 4 EStG. Sie ist eine Werbungskosten-Pauschale, also Teil der Werbungskosten in deiner Steuererklärung.

Wichtige Regeln:

Die Pauschale gilt verkehrsmittel-unabhängig. Wer mit dem Fahrrad fährt, bekommt genauso viel wie wer mit dem Auto fährt. Wer einen Firmenwagen oder ein Jobticket nutzt, das vom Arbeitgeber bezahlt wird, muss aufpassen. Da gibt es Sonderregeln.

Konkrete Beispielrechnung

Tobias wohnt in Köln und arbeitet in Düsseldorf. Die einfache Strecke beträgt 25 Kilometer. Er fährt 220 Tage im Jahr ins Büro, an den restlichen Tagen ist er im Urlaub, krank oder im Homeoffice.

Rechnung:

Diese 1.738 € trägt Tobias als Werbungskosten in seine Steuererklärung ein.

Was bringt das konkret?

Tobias verdient 50.000 € Brutto. Sein Grenzsteuersatz liegt bei rund 30 % (Einkommensteuer plus Soli, Kirchensteuer ignoriert). Die 1.738 € senken sein zu versteuerndes Einkommen. Steuer-Ersparnis: rund 520 €.

Das ist weniger als die Pauschale, weil die Pauschale nicht direkt von der Steuer abgezogen wird, sondern vom Einkommen. Wer 30 % Steuersatz hat, bekommt 30 % der Pauschale zurück.

Die exakte Ersparnis siehst du im Pendlerpauschale-Rechner zusammen mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Werbungskostenpauschale 1.230 € als Schwelle

Hier kommt der Knackpunkt. Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 € ab (§ 9a EStG). Du musst dafür nichts angeben oder belegen.

Das heisst: Erst wenn deine echten Werbungskosten mehr als 1.230 € sind, lohnt es sich, sie einzeln aufzulisten.

Wer zum Beispiel 5 Kilometer zur Arbeit fährt:

Da bringt die Aufstellung nichts. Die 1.230 € Pauschale ist höher.

Wer 15 Kilometer fährt:

Auch hier reicht die Pauschale.

Wer 20 Kilometer fährt:

Hier lohnt sich die Aufstellung erstmals leicht.

Faustregel: Ab rund 19 Kilometer einfacher Strecke fängt die Pendlerpauschale an, sich konkret auszuzahlen. Aber: Du kannst Pendlerpauschale plus andere Werbungskosten kombinieren (Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice-Pauschale, Berufsverband). Auch bei kurzem Arbeitsweg lohnt sich die Aufstellung, wenn andere Kosten dazukommen.

Sonderfälle

Mitfahrgemeinschaft

Du fährst mit einem Kollegen. Du selbst bezahlst Spritkosten anteilig. Trotzdem darfst du die volle Pendlerpauschale ansetzen. Der Fahrer auch. Beide bekommen sie unabhängig voneinander.

Aber: Wenn dein Kollege dich kostenlos mitnimmt und du nichts zahlst, gilt für dich der 4.500-Euro-Deckel (gilt für alle ausser eigener Pkw-Fahrt). Bei normalen Pendelstrecken ist das selten ein Problem.

Öffentliche Verkehrsmittel

Du fährst mit Bus oder Bahn. Du darfst entweder die Pendlerpauschale nutzen oder die echten Ticket-Kosten ansetzen, je nachdem was höher ist. In der Praxis ist die Pendlerpauschale meist günstiger ausser bei sehr teuren Tickets oder kurzen Strecken.

Achtung beim Deutschland-Ticket: Die Kosten dafür gelten als Werbungskosten, wenn du es beruflich nutzt. Aber: Die Pendlerpauschale geht parallel weiter. Du darfst beides nicht doppelt rechnen, sondern wählen.

Fahrrad und zu Fuss

Auch hier gilt die volle Pauschale. Wer 8 Kilometer mit dem Rad pendelt: 8 × 30 Cent × 220 Tage = 528 €. Bringt zwar wenig, ist aber echtes Geld.

Homeoffice

An Tagen, an denen du im Homeoffice arbeitest, gibt es keine Pendlerpauschale. Dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (also bis zu 210 Tage). Beides zusammen geht nicht für den gleichen Tag, aber im Jahr beides parallel ist erlaubt.

Beispiel: Du fährst 150 Tage ins Büro und 60 Tage Homeoffice. Du bekommst Pendlerpauschale für 150 Tage plus Homeoffice-Pauschale für 60 Tage.

Mobilitätsprämie für Niedrigverdiener

Wer so wenig verdient, dass er gar keine Steuer zahlt, hatte früher nichts von der Pendlerpauschale. Seit 2021 gibt es deshalb die Mobilitätsprämie.

So geht es:

Beispielrechnung Mobilitätsprämie:

Anna verdient 11.500 € Brutto, fährt 30 Kilometer einfache Strecke, 200 Tage im Jahr.

Klingt nach wenig, aber für Niedrigverdiener ist das echtes Geld zurück.

Häufige Fehler

Fehler 1: Hin- und Rückfahrt zählen. Die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke. Wer 25 Kilometer fährt und 25 Kilometer zurück, zählt 25, nicht 50.

Fehler 2: Falsche Routen-Berechnung. Maps-Routen sind oft länger als die kürzeste Strecke. Das Finanzamt akzeptiert die kürzeste Strecke. Ausnahme: ein längerer Weg ist klar verkehrsgünstiger (Autobahn, weniger Ampeln). Im Streitfall hilft ein Screenshot mit Begründung.

Fehler 3: Krankheits- und Urlaubstage mitzählen. Es zählen nur Tage, an denen du wirklich gefahren bist. 365 Tage minus Wochenenden minus Urlaub minus Krankheit ergibt typisch 200 bis 230 Arbeitstage.

Fehler 4: Belege fehlen. Bei normaler Pendelstrecke mit eigenem Auto reicht eine Aufstellung. Bei ÖPNV solltest du Tickets oder Jahres-Bescheinigung aufheben. Bei mehreren Wegen oder Unterwegs-Strecken: Fahrtenbuch. Drei Jahre aufbewahren.

Fehler 5: Firmenwagen-Pendler ignorieren die Versteuerung. Wer einen Firmenwagen mit 1-Prozent-Regelung nutzt, zahlt 0,03 % der Listenpreis pro Kilometer einfache Strecke als Geldwerten Vorteil. Das mindert nicht die Pauschale, ist aber wichtig fürs Brutto-Netto.

Fehler 6: Sammelbeförderung übersehen. Wer mit einem Sammeltransport des Arbeitgebers kostenlos zur Arbeit kommt, hat keine Pendlerpauschale. Klingt fies, ist aber so.

Belege und Aufzeichnungspflicht

Die meisten Pendler kommen ohne Tagesgenaues Fahrtenbuch durch. Was du brauchst:

Bei Aussendienst, Geschäftsreisen oder Wechselstellen brauchst du Fahrtenbuch oder reisekosten-genaue Aufzeichnung. Die Pendlerpauschale gilt nur für die “erste Tätigkeitsstätte” (§ 9 Absatz 4 EStG), das ist meist dein Hauptbüro.

Was sich gegenüber 2024 geändert hat (und was nicht)

Die aktuellen Sätze (30 Cent / 38 Cent) gelten seit 2022 in dieser Form. Vor 2022 lag die erste Stufe bei 30 Cent und die zweite Stufe bei 35 Cent. Seit 2022 sind die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent, ab Kilometer 21 bei 38 Cent. Diese erhöhten 38 Cent waren ursprünglich bis Ende 2026 befristet, wurden aber durch das Wachstumschancengesetz dauerhaft verlängert.

Auch die Werbungskostenpauschale hat sich entwickelt: 2021 lag sie noch bei 1.000 €, 2022 bei 1.200 €, seit 2023 bei 1.230 €. Das heisst: durch die höhere Pauschale lohnt sich die Pendlerpauschale erst ab leicht höheren Strecken als früher.

Eine Anpassung der Sätze 2026 ist aktuell nicht geplant. Politisch wird über eine generelle Anhebung diskutiert (Stichwort “Mobilitätspauschale”), aber ohne konkretes Gesetzesvorhaben.

Tipps für Selbstständige und Aussendienstler

Selbstständige setzen Fahrten anders ab. Statt der Pendlerpauschale gibt es bei beruflichen Fahrten (auch zur Stammkundschaft) die echte Kilometerabrechnung:

Aussendienstler im Angestelltenverhältnis: Die Fahrt zum ersten Kundentermin des Tages ist Reisekosten, nicht Pendlerpauschale. Hier gibt es 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Hin und Rück) plus Verpflegungspauschale ab 8 Stunden Abwesenheit. Wer ein dauerhaftes Büro hat (erste Tätigkeitsstätte) und nur gelegentlich zu Kunden fährt, mischt beide Regelungen.

Bottom Line

Die Pendlerpauschale ist einfach, aber wird oft falsch genutzt. Wichtig: nur einfache Strecke, nur Tage mit echter Fahrt, nicht über Werbungskostenpauschale 1.230 € hinaus rechnen ohne weitere Kosten.

Wer 25 Kilometer pendelt, kommt auf rund 1.700 € pro Jahr und spart damit je nach Steuersatz 400 bis 600 € Steuer. Der Pendlerpauschale-Rechner zeigt dir die Pauschale in Sekunden, der Einkommensteuer-Rechner zeigt dir die echte Steuer-Ersparnis.

Mehr Spar-Hebel für die ganze Steuererklärung gibt es im Artikel Steuererklärung 2026: 8 Tipps für maximale Rückerstattung.

Quellen

Stand 2026-05-01. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren.

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