0,30 € pro km bis 20 km, 0,38 € pro km ab dem 21. km. Pro Arbeitstag, voll als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
Für jeden Kilometer auf dem Weg zur Arbeit kannst du steuerlich Geld absetzen. 2026 sind das 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Gerechnet wird die einfache Strecke, also einmal Hinweg, nicht hin und zurück.
Beispiel: deine Firma ist 25 Kilometer entfernt. Du fährst 220 Tage im Jahr. Pendlerpauschale: 20 Kilometer mal 30 Cent mal 220 Tage plus 5 Kilometer mal 38 Cent mal 220 Tage. Das sind 1.320 Euro plus 418 Euro, also 1.738 Euro Werbungskosten.
Du bekommst die Pendlerpauschale unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Bus, dem Fahrrad oder zu Fuß fährst. Auch Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft bekommen sie. Nur die Strecke zählt. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du wahlweise die echten Kosten geltend machen, wenn die höher sind als die Pauschale.
Damit sich die Pendlerpauschale wirklich auswirkt, muss deine Summe der Werbungskosten über 1.230 Euro liegen. So viel zieht das Finanzamt automatisch ab (Werbungskostenpauschale 2026). Bei der Beispielrechnung oben mit 1.738 Euro lohnt es sich. Liegst du knapp drunter, addiere noch Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Bewerbungskosten dazu.