Mehrwertsteuer 2026: 19 % oder 7 % - was gilt wann
In Deutschland gibt es zwei MwSt-Sätze: 19 Prozent als Regelsatz, 7 Prozent für ermäßigte Produkte. Hier siehst du genau, wann welcher Satz gilt, mit Beispielen aus dem Alltag und Rechenanleitungen für netto und brutto.
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist die wichtigste Verbrauchsteuer in Deutschland. Jeder bezahlt sie, oft ohne es zu merken. Wer ein Brot kauft, zahlt 7 Prozent. Wer eine Pizza im Restaurant isst, zahlt 19 Prozent. Wer ein Buch kauft, 7 Prozent. Wer einen Online-Kurs bucht, 19 Prozent. Hier erklären wir, warum es die zwei Sätze gibt und wann welcher gilt.
Wer schnell rechnen will: MwSt-Rechner. Beispielsweise 100 Euro netto plus 19 Prozent ergibt 119 Euro brutto, oder 100 Euro brutto enthält 15,97 Euro MwSt.
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind dasselbe
Im Alltag heißt sie Mehrwertsteuer (MwSt). Im Steuergesetz heißt sie Umsatzsteuer (USt). Beide Begriffe meinen dieselbe Steuer. Auf Rechnungen findest du beide Abkürzungen. Für dich als Verbraucher macht das keinen Unterschied.
Der Grund für den Doppelnamen: Aus Verbrauchersicht ist es eine Mehrwertsteuer, weil sie auf den Mehrwert eines Produkts erhoben wird. Aus Unternehmenssicht heißt sie Umsatzsteuer, weil sie auf den Umsatz angerechnet wird. Das Finanzamt nennt sie offiziell Umsatzsteuer. Das Umsatzsteuergesetz heißt UStG.
19 Prozent: der Regelsatz
Auf die meisten Produkte und Dienstleistungen zahlst du den Regelsatz von 19 Prozent. Beispiele:
- Restaurant-Besuch (Speisen + Getränke vor Ort)
- Strom, Wasser, Gas (außer bei reduzierten Sätzen aus politischen Gründen)
- Elektronik, Kleidung, Möbel, Auto
- Handwerker-Rechnungen
- Online-Kurse, Streaming-Abos, Software, Apps
- Kosmetik, Schmuck, Spielzeug
- Tabakwaren, Alkohol
Wenn du eine Rechnung über 100 Euro netto bekommst, kommen 19 Euro MwSt dazu. Die Rechnung lautet brutto 119 Euro. Berechnen kannst du das im MwSt-Rechner oder per Hand: netto × 1,19 = brutto.
7 Prozent: der ermäßigte Satz
Auf bestimmte Produkte zahlst du nur den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Der Gedanke dahinter: lebensnotwendige oder kulturell wichtige Güter sollen günstiger sein. Beispiele:
- Grundnahrungsmittel: Brot, Milch, Käse, Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Kaffee, Tee, Mehl. Aber: Süßwaren, Limonaden und Spirituosen unterliegen 19 Prozent.
- Bücher und Zeitschriften: Gedruckt und ebook. Ausnahme: Pornographische und gewaltverherrlichende Werke.
- Personenbeförderung: Bahn (Nahverkehr), Bus, Taxi (innerorts).
- Hotelübernachtung: Nur das Übernachten selbst, nicht Frühstück oder Minibar.
- Restaurant zum Mitnehmen (Take-away): Beim Bäcker das belegte Brötchen 7 Prozent. Im Sitzen verzehrt 19 Prozent.
- Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen: Kino, Theater, Museum, Zirkus.
- Künstlerische Leistungen: Honorare von Schauspielern, Musikern, Autoren.
- Medikamente und Heilmittel: Aber nur verschreibungspflichtige (also vom Arzt verordnet).
Wenn du 100 Euro netto an ermäßigtem Produkt bekommst, sind das 7 Euro MwSt. Brutto-Preis: 107 Euro. Formel: netto × 1,07 = brutto.
Wie rechnet man MwSt aus dem Brutto raus?
Manchmal weißt du den Brutto-Preis und willst wissen, wie viel davon MwSt ist. Beispiel: ein Restaurant-Beleg über 47,60 Euro brutto. Wie viel ist die MwSt?
Bei 19 Prozent: 47,60 € / 1,19 × 0,19 = 7,60 € MwSt. Netto bleibt 40 €.
Bei 7 Prozent: 47,60 € / 1,07 × 0,07 = 3,11 € MwSt. Netto bleibt 44,49 €.
Im MwSt-Rechner kannst du das in beide Richtungen rechnen.
Die Faustregel für 19 Prozent: ungefähr ein Sechstel des Brutto-Preises ist MwSt. Bei 119 Euro brutto sind das genau 19 Euro. Bei 1.190 Euro brutto sind das genau 190 Euro.
Die Faustregel für 7 Prozent: ungefähr ein Vierzehntel-tausend (genauer: 6,54 Prozent) des Brutto-Preises ist MwSt. Bei 107 Euro brutto sind das 7 Euro. Bei 535 Euro brutto sind das 35 Euro.
Special Cases: 0 Prozent und Steuerbefreiung
Es gibt Produkte und Dienstleistungen, die mit 0 Prozent besteuert werden oder ganz steuerbefreit sind.
0 Prozent (seit 2023): Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp inklusive Lieferung und Installation. Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik 2026 lohnt sich.
Steuerbefreit (§ 4 UStG): Bestimmte Berufe und Tätigkeiten. Zum Beispiel ärztliche Leistungen (außer ästhetischer Chirurgie), Unterricht, Vermietung von Wohnraum, Bank- und Finanzdienstleistungen, Briefmarken, Lottoscheine. Hier zahlst du gar keine MwSt.
Achtung Unterschied: Bei steuerbefreiten Leistungen kann der Anbieter selbst keine Vorsteuer abziehen. Eine Mietwohnung ist also steuerbefreit, der Vermieter zahlt aber selbst MwSt auf alle Reparaturen und kann sie nicht zurückholen. Deshalb sind Mieten zwar steuerbefreit, aber nicht billiger.
Kleinunternehmer-Regelung: keine MwSt erheben
Kleine Selbstständige können die Kleinunternehmer-Regelung wählen (§ 19 UStG, neu ab 2025). Voraussetzung 2026:
- Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro.
- Voraussichtlich im laufenden Jahr unter 100.000 Euro.
Wer sich dafür entscheidet, schreibt Rechnungen ohne MwSt. Auf der Rechnung muss ein Hinweis stehen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” Vorteil: weniger Papierkram, einfachere Buchhaltung. Nachteil: keine Vorsteuer-Abzug.
Falls du als Freiberufler oder Selbstständige unterwegs bist: rechne den Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige durch, um deine echte Steuerlast einzuschätzen.
Geschichte: warum 19 Prozent?
Die Mehrwertsteuer in Deutschland wurde 1968 eingeführt mit einem Regelsatz von 10 Prozent. Sie ersetzte die alte Umsatzsteuer, die jede Produktionsstufe einzeln besteuerte. Das Mehrwertsteuer-Modell besteuert nur den Wertzuwachs auf jeder Stufe, mit Vorsteuer-Abzug für Unternehmen. Deshalb der Name.
Seitdem stieg der Satz mehrfach:
- 1968: 10 % (ermäßigt 5 %)
- 1979: 13 % (ermäßigt 6,5 %)
- 1983: 14 % (ermäßigt 7 %)
- 1993: 15 % (ermäßigt 7 %)
- 1998: 16 % (ermäßigt 7 %)
- 2007: 19 % (ermäßigt 7 %) - bis heute
Die letzte Erhöhung von 16 auf 19 Prozent geschah Anfang 2007 unter der Großen Koalition. 3 Prozentpunkte mehr brachten dem Staat damals zusätzliche 24 Milliarden Euro pro Jahr ein. Heute liefert die MwSt insgesamt rund 280 Milliarden Euro im Jahr, also etwa ein Drittel des gesamten Steueraufkommens.
Was du jetzt machen kannst
- Beim Einkauf: Schau aufs Belegt-Detail. Restaurants zeigen oft beide Sätze (19 % auf Getränke, 7 % auf Speisen zum Mitnehmen).
- Als Selbstständiger: Prüfe deine Tätigkeit. Lieferst du ermäßigte Produkte oder Dienstleistungen, kannst du günstigere Preise anbieten.
- Bei größeren Anschaffungen: Rechne durch, was tatsächlich Netto plus MwSt rauskommt. Das macht der MwSt-Rechner in 5 Sekunden.
Quellen: Umsatzsteuergesetz (UStG), Bundesfinanzministerium (BMF), Statistisches Bundesamt (Steueraufkommen 2025). Stand Mai 2026.