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Einkommensteuerrechner für Selbstständige

Berechne deine Einkommensteuer als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Aus dem Jahresgewinn nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Vorauszahlungen pro Quartal. Stand 2026.

§ 32a EStG Stand 2026 Für Selbstständige
01 · Eingabe

Deine Daten

Dein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit: Einnahmen minus Betriebsausgaben (EÜR). Ohne private Sonderausgaben, die Pauschalen werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Hast du daneben noch Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge? Dann gib hier das Brutto pro Jahr an. Wird zusammen mit dem Gewinn versteuert.
Bei Zusammenveranlagung wird das Familieneinkommen halbiert, der Tarif darauf angewendet und das Ergebnis verdoppelt.
Bist du in einer Kirche, die Kirchensteuer einzieht (katholisch oder evangelisch)?
Steuer gesamt (p.a.)
14.233 €
ESt 14233,23 € + Soli 0 € + KSt 0 €
Einkommensteuer
14.233 €
Solidaritätszuschlag
0 €
Kirchensteuer
0 €
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WISO Steuer hat eigene Module für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer. EÜR, Anlage S oder G, Umsatzsteuer-Voranmeldung, AfA-Liste. ELSTER-zertifiziert. Funktioniert auch wenn du nebenbei noch Arbeitslohn beziehst.

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Selbstständige zahlen den gleichen ESt-Tarif wie Arbeitnehmer

Eine häufige Sorge: Müssen Selbstständige mehr Steuern zahlen als Arbeitnehmer? Nein. Der Einkommensteuer-Tarif § 32a EStG ist für alle gleich, egal ob du angestellt bist, freiberuflich arbeitest oder ein Gewerbe hast. Auf 60.000 € zvE zahlst du als Anwalt das Gleiche wie als Bürokaufmann.

Der Unterschied liegt in den Sozialversicherungen, nicht in der ESt. Arbeitnehmer zahlen automatisch in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Selbstständige müssen sich selbst krankenversichern (gesetzlich oder privat) und können freiwillig in die Renten- oder Künstlersozialkasse einzahlen. Das macht den Brutto-Netto-Vergleich kompliziert, nicht den Steuer-Vergleich.

Vorauszahlungen sind 4x pro Jahr fällig

Das Finanzamt schätzt deine Jahres-Steuer und teilt sie in 4 Quartalsraten auf. Die Termine sind fix: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember. Die Höhe richtet sich nach deiner letzten festgesetzten Steuer, nicht nach dem aktuellen Gewinn. Verdienst du dieses Jahr deutlich mehr, gibt es eine Nachzahlung. Verdienst du weniger, kannst du eine Herabsetzung beantragen (formloses Schreiben an das Finanzamt).

Faustregel: Lege jeden Monat etwa 30 bis 35 Prozent vom Netto-Umsatz beiseite (nach Umsatzsteuer-Anteil). Bei 5.000 € Monatsgewinn wären das 1.500 bis 1.750 € auf das Steuer-Sparkonto. So wirst du nie von einer Nachzahlung überrascht.

Was ist der Unterschied zwischen Anlage S und Anlage G?

Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, IT-Berater, Designer, Autoren, Coaches und Co.) füllen die Anlage S aus. Gewerbetreibende (Händler, Handwerker, Gastronomie, Online-Shops) die Anlage G. Beide tragen ihren Gewinn aus der EÜR ein. Der Unterschied: Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn), Freiberufler nicht.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, frag deinen Steuerberater oder klick beim Finanzamt-Formular auf den jeweiligen Katalogberuf (§ 18 EStG für Freiberufler).

Beispielrechnung: Web-Designerin in NRW

Lisa ist freiberufliche Web-Designerin in Köln. 2026 macht sie 80.000 € Umsatz (netto, ohne USt) und hat 12.000 € Betriebsausgaben (Laptop-Abschreibung, Mieten anteilig, Software, Versicherungen). Ihr Gewinn ist 68.000 €.

ESt: etwa 17.700 €. Soli: 0 € (unter Freigrenze). Kirchensteuer (9 % NRW, evangelisch): 1.590 €. Steuer gesamt: 19.290 € pro Jahr. Pro Quartal: 4.820 € Vorauszahlung. Nach Steuer bleiben ihr 48.710 € im Jahr (von 68.000 € Gewinn). Daraus zahlt sie noch ihre private Krankenversicherung und Altersvorsorge.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
§
Wir rechnen hier nur den Grundtarif beziehungsweise Splittingtarif nach § 32a EStG plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sonderausgaben, Vorsorgepauschalen, Kinderfreibetrag, Werbungskosten, Krankenversicherungs-Beiträge, Riester/Rürup, Verlustvorträge und Progressionsvorbehalt sind nicht eingerechnet. Sie verringern dein zu versteuerndes Einkommen vorab. Gewerbesteuer (für Gewerbetreibende ab 24.500 € Gewinn) und Umsatzsteuer sind separate Steuerarten und hier nicht erfasst. Für die genaue Steuer machst du eine Steuererklärung über WISO, ELSTER oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Zahlen Selbstständige mehr Einkommensteuer als Arbeitnehmer? +
Nein. Der Einkommensteuer-Tarif § 32a EStG ist für alle gleich. Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt ein Angestellter genauso viel ESt wie ein Selbstständiger. Der Unterschied liegt in den Sozialabgaben: Arbeitnehmer zahlen automatisch etwa 20 % vom Brutto in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (plus Arbeitgeberanteil). Selbstständige müssen sich selbst versichern (vor allem Kranken) und entscheiden ob/wie sie für die Rente vorsorgen. Das macht den Brutto-Netto-Vergleich kompliziert, nicht den Steuer-Vergleich.
Was zählt als Gewinn bei der EÜR? +
Einnahmen minus Betriebsausgaben. Einnahmen sind alle Zahlungen, die du im Jahr für deine Tätigkeit bekommst (netto, ohne USt). Betriebsausgaben sind alle Kosten, die mit deinem Job zusammenhängen: Büromiete, Laptop, Software, Werbung, Fortbildung, Fahrtkosten (Kilometerpauschale oder anteilige Auto-Kosten), Telefon und Internet anteilig, Versicherungen für die Arbeit, Steuerberater. Privatentnahmen sind keine Ausgaben. Wenn du dir 4.000 € pro Monat aus dem Geschäft auszahlst, mindert das deinen Gewinn nicht.
Wann zahle ich Vorauszahlungen und wieviel? +
4-mal pro Jahr: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember. Die Höhe richtet sich nach deiner letzten festgesetzten Einkommensteuer. Im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit gibt es noch keine Vorauszahlungen (außer du gibst einen geschätzten Gewinn an). Ab dem zweiten Jahr setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen automatisch fest. Bei größeren Gewinn-Sprüngen nach oben gibt es Nachzahlung mit der Steuererklärung. Bei Gewinn-Rückgang kannst du eine Herabsetzung der Vorauszahlungen formlos beantragen.
Wie viel Prozent vom Gewinn sollte ich für Steuern beiseite legen? +
Faustregel: 30 bis 35 Prozent vom Netto-Umsatz (also nach Abzug der Umsatzsteuer-Anteile, falls du USt-pflichtig bist). Damit deckst du Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Bei sehr hohen Gewinnen (über 277.000 € zvE) eher 40 Prozent. Lege das Geld auf ein separates Tagesgeldkonto, nicht aufs Girokonto. So überrascht dich auch eine hohe Steuer-Nachzahlung im Jahr nach einem starken Geschäftsjahr nicht.
Soli und Kirchensteuer als Selbstständiger? +
Soli: 5,5 % auf die Einkommensteuer, aber erst ab 20.350 € ESt (Single) oder 40.700 € ESt (Ehepaar). Das entspricht etwa 78.000 € (Single) bzw. 156.000 € (Ehepaar) zu versteuerndem Einkommen. Darunter zahlst du keinen Soli. Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den 14 anderen Bundesländern. Wird auf die ESt gerechnet, nicht auf den Gewinn. Bei Kirchen-Austritt entfällt sie ab dem Folgemonat.
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Gewerbesteuer? +
Einkommensteuer zahlst du auf deinen Gewinn (alle Selbstständigen, Freiberufler, Arbeitnehmer und mehr). Gewerbesteuer ist eine zusätzliche Steuer nur für Gewerbetreibende (also nicht für Freiberufler nach § 18 EStG). Sie wird von der Stadt erhoben, ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € pro Jahr. Der Hebesatz ist je Stadt unterschiedlich (zwischen 200 % und 580 %). Du kannst die Gewerbesteuer aber teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen lassen (§ 35 EStG). Faustregel: Bei normalen Hebesätzen heben sich Gewerbe- und ESt-Anrechnung fast auf. Bis etwa 70.000 € Gewinn zahlst du als Gewerbetreibender kaum mehr als ein Freiberufler.
Lies dazu im Ratgeber
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