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WISO Steuer hat eigene Module für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer. EÜR, Anlage S oder G, Umsatzsteuer-Voranmeldung, AfA-Liste. ELSTER-zertifiziert. Funktioniert auch wenn du nebenbei noch Arbeitslohn beziehst.
Berechne deine Einkommensteuer als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Aus dem Jahresgewinn nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Vorauszahlungen pro Quartal. Stand 2026.
WISO Steuer hat eigene Module für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer. EÜR, Anlage S oder G, Umsatzsteuer-Voranmeldung, AfA-Liste. ELSTER-zertifiziert. Funktioniert auch wenn du nebenbei noch Arbeitslohn beziehst.
Eine häufige Sorge: Müssen Selbstständige mehr Steuern zahlen als Arbeitnehmer? Nein. Der Einkommensteuer-Tarif § 32a EStG ist für alle gleich, egal ob du angestellt bist, freiberuflich arbeitest oder ein Gewerbe hast. Auf 60.000 € zvE zahlst du als Anwalt das Gleiche wie als Bürokaufmann.
Der Unterschied liegt in den Sozialversicherungen, nicht in der ESt. Arbeitnehmer zahlen automatisch in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Selbstständige müssen sich selbst krankenversichern (gesetzlich oder privat) und können freiwillig in die Renten- oder Künstlersozialkasse einzahlen. Das macht den Brutto-Netto-Vergleich kompliziert, nicht den Steuer-Vergleich.
Das Finanzamt schätzt deine Jahres-Steuer und teilt sie in 4 Quartalsraten auf. Die Termine sind fix: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember. Die Höhe richtet sich nach deiner letzten festgesetzten Steuer, nicht nach dem aktuellen Gewinn. Verdienst du dieses Jahr deutlich mehr, gibt es eine Nachzahlung. Verdienst du weniger, kannst du eine Herabsetzung beantragen (formloses Schreiben an das Finanzamt).
Faustregel: Lege jeden Monat etwa 30 bis 35 Prozent vom Netto-Umsatz beiseite (nach Umsatzsteuer-Anteil). Bei 5.000 € Monatsgewinn wären das 1.500 bis 1.750 € auf das Steuer-Sparkonto. So wirst du nie von einer Nachzahlung überrascht.
Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, IT-Berater, Designer, Autoren, Coaches und Co.) füllen die Anlage S aus. Gewerbetreibende (Händler, Handwerker, Gastronomie, Online-Shops) die Anlage G. Beide tragen ihren Gewinn aus der EÜR ein. Der Unterschied: Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn), Freiberufler nicht.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, frag deinen Steuerberater oder klick beim Finanzamt-Formular auf den jeweiligen Katalogberuf (§ 18 EStG für Freiberufler).
Lisa ist freiberufliche Web-Designerin in Köln. 2026 macht sie 80.000 € Umsatz (netto, ohne USt) und hat 12.000 € Betriebsausgaben (Laptop-Abschreibung, Mieten anteilig, Software, Versicherungen). Ihr Gewinn ist 68.000 €.
ESt: etwa 17.700 €. Soli: 0 € (unter Freigrenze). Kirchensteuer (9 % NRW, evangelisch): 1.590 €. Steuer gesamt: 19.290 € pro Jahr. Pro Quartal: 4.820 € Vorauszahlung. Nach Steuer bleiben ihr 48.710 € im Jahr (von 68.000 € Gewinn). Daraus zahlt sie noch ihre private Krankenversicherung und Altersvorsorge.