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Arbeitsrecht · 6 Min Lesezeit · veröffentlicht 22.6.2026

Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde. 2027 steigt er auf 14,60 €. Was das pro Monat bedeutet, wer Anspruch hat und was bei Verstößen passiert.

13,90 € pro Stunde. So viel steht dir 2026 mindestens zu. Egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Untergrenze, die kein Arbeitgeber unterschreiten darf. Aber was heißt das konkret für deinen Geldbeutel? Und was, wenn dein Chef weniger zahlt? Hier sind die Antworten.

Der Mindestlohn 2026 auf einen Blick

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde brutto. Das ist ein deutlicher Sprung. 2025 waren es noch 12,82 €. Und es geht weiter nach oben. Ab 2027 sind 14,60 € geplant.

Die Erhöhung kommt in zwei Schritten. Die Mindestlohnkommission hatte beschlossen, den Lohn nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt anzuheben. So können sich Betriebe darauf einstellen.

JahrMindestlohn pro Stunde
202512,82 €
202613,90 €
202714,60 €

Was bedeutet das pro Monat?

Die Stundenzahl macht den Unterschied. Hier die gängigen Modelle bei Mindestlohn:

Gerechnet wird mit dem Faktor 4,33. Das ist die durchschnittliche Zahl an Wochen pro Monat. Deinen genauen Monatslohn kannst du mit dem Mindestlohn-Rechner ausrechnen.

Wie viel bleibt netto übrig?

Brutto ist nicht gleich netto. Vom Mindestlohn gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab. Wie viel übrig bleibt, hängt von deiner Steuerklasse ab.

Bei Vollzeit mit 40 Stunden und Steuerklasse 1 im Westen bleiben rund 1.750 € netto. In Steuerklasse 3 sind es etwa 1.940 €. Den genauen Wert liefert dir der Brutto-Netto-Rechner.

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Fast alle. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für jede erwachsene Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer in Deutschland. Auch in diesen Fällen:

Es gibt aber Ausnahmen. Keinen Anspruch haben zum Beispiel Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Azubis und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten eines neuen Jobs.

Mindestlohn im Praktikum

Hier wird es oft unklar. Die Regel ist aber einfach. Ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, muss mit Mindestlohn bezahlt werden.

Keinen Mindestlohn gibt es bei Pflichtpraktika während Schule oder Studium. Auch nicht bei Praktika zur Berufsorientierung bis zu drei Monaten. Wer also ein langes freiwilliges Praktikum macht, sollte genau hinschauen.

Was tun, wenn der Chef weniger zahlt?

Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer den Mindestlohn unterschreitet, bricht das Gesetz.

Zahlt dein Arbeitgeber zu wenig, muss er die Differenz nachzahlen. Und zwar rückwirkend bis zu drei Jahre. Dazu kommt für den Betrieb ein Bußgeld von bis zu 500.000 €.

Du kannst einen Verstoß beim Zoll melden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist dafür zuständig. Die Meldung geht auch anonym. Du musst also keine Angst um deinen Job haben.

Mindestlohn und Midijob

Der Mindestlohn und der Midijob hängen eng zusammen. Sobald du mehr als 603 € im Monat verdienst, kommst du in den Midijob-Bereich. Dort zahlst du reduzierte Sozialabgaben.

Das ist gerade für Teilzeitkräfte interessant. Wer knapp über der Minijob-Grenze liegt, profitiert vom Übergangsbereich. Wie das genau funktioniert, steht im Midijob-Ratgeber 2026.

Warum steigt der Mindestlohn so stark?

Der Sprung von 12,82 € auf 13,90 € ist kräftig. Das hat einen Grund. Eine EU-Richtlinie empfiehlt, dass der Mindestlohn rund 60 Prozent des mittleren Lohns erreichen soll. Davon war Deutschland lange entfernt.

Dazu kommt die Inflation der vergangenen Jahre. Lebensmittel, Energie und Mieten sind teurer geworden. Ein Mindestlohn, der nicht mitwächst, verliert an Wert. Mit der Erhöhung auf 13,90 € und dem nächsten Schritt auf 14,60 € soll der Lohn wieder mehr Kaufkraft bekommen.

Über die genaue Höhe entscheidet die Mindestlohnkommission. In ihr sitzen Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Sie schlägt die Anpassung vor, die Bundesregierung setzt sie per Verordnung um.

Diese Tricks sind nicht erlaubt

Manche Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Das funktioniert nicht. Hier die häufigsten Versuche und warum sie scheitern:

Wer so etwas bei sich erlebt, sollte die Stunden genau notieren. Diese Aufzeichnungen sind im Streitfall Gold wert.

Fazit

Der Mindestlohn 2026 ist mit 13,90 € so hoch wie nie. Bei Vollzeit sind das rund 2.408 € brutto im Monat. Der Anspruch gilt für fast alle, auch im Minijob und im langen Praktikum. Zahlt dein Arbeitgeber weniger, hast du das Recht auf Nachzahlung. Prüfe deinen Stundenlohn ruhig einmal nach. Es ist dein gutes Recht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde brutto. 2025 waren es noch 12,82 €. Ab 2027 steigt er auf 14,60 €.

Wie viel Mindestlohn bei Vollzeit pro Monat?

Bei 40 Stunden pro Woche kommst du auf rund 2.408 € brutto im Monat (13,90 € × 40 × 4,33). Bei 38 Stunden sind es etwa 2.288 €.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf den vollen Mindestlohn. Die Minijob-Grenze von 603 € im Monat ergibt sich genau daraus: 13,90 € mal rund 43,4 Stunden.

Was passiert bei einem Mindestlohnverstoß?

Der Arbeitgeber muss die Differenz nachzahlen, rückwirkend bis zu 3 Jahre. Dazu kommt ein Bußgeld von bis zu 500.000 €. Du kannst den Verstoß beim Zoll melden, auch anonym.

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