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Mindestlohn-Rechner

Berechne deinen Monats- und Jahreslohn beim gesetzlichen Mindestlohn 2026 (13,90 €). Mit Stundenzahl pro Woche und Urlaubsanspruch.

13,90 € · Stand 2026 ab 14,60 € · 2027
01 · Eingabe

Deine Daten

Mindestlohn 2026: 13,90 € · 2027 wird auf 14,60 € erhöht. Manche Branchen-Tarife liegen höher (Pflege, Bau, Gerüstbau).
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Vollzeit ist meist 38-40 Stunden, Teilzeit alles darunter.
T.
Mindestens 24 Werktage (4 Wochen × 6 Tage) nach BUrlG für Vollzeit. Viele Verträge gewähren 25-30 Werktage.
Monatslohn (brutto)
2.409,33 €
Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 Wochen pro Monat
Jahreslohn (brutto)
28.912 €
Bezahlte Urlaubsstunden
192,0
Differenz zu 13,90 €
0,00 €
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Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausgenommen: Auszubildende (eigener Mindestlohn in der Ausbildung), Praktikanten in Pflichtpraktika während Studium oder Schule, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten und Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss. Selbstständige fallen ebenfalls nicht unter den Mindestlohn.

In manchen Branchen gilt ein höherer Branchen-Mindestlohn durch Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge. Beispiele 2026: Pflege ab 17,75 € (Pflegefachkräfte), Bauhauptgewerbe je nach Lohngruppe und Region, Gerüstbau, Dachdecker, Maler.

Erhöhung 2027

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Insgesamt steigt der Mindestlohn damit zwischen 2024 (12,41 €) und 2027 um rund 17,6 Prozent.

Was tun, wenn der Arbeitgeber unter Mindestlohn zahlt?

Mindestlohnverstöße kannst du formlos beim Zoll melden, der für die Mindestlohnkontrolle zuständig ist. Online-Meldung über www.zoll.de möglich, auch anonym. Der Arbeitgeber muss Differenz nachzahlen, mit Verzinsung. Bei Verweigerung Klage vor dem Arbeitsgericht. Verjährung: 3 Jahre, ggf. tariflich kürzer.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
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Dieser Rechner liefert eine Richtgröße für gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG. Branchen-Tarifverträge oder allgemeinverbindliche Mindestlöhne (Pflege, Bau, Gerüstbau etc.) können höher liegen und gehen dann vor. Bei rechtlichen Fragen zu Mindestlohnansprüchen ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? +
13,90 € pro Stunde brutto seit dem 1. Januar 2026. Davor (2025) waren es 12,82 €, ab 2027 werden es 14,60 € sein.
Wie viel Mindestlohn bei Vollzeit pro Monat? +
Bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit: 13,90 € × 40 × 4,33 = rund 2.408 € brutto pro Monat. Bei 38 Stunden ca. 2.288 €.
Bekomme ich Mindestlohn auch als Minijobber? +
Ja, der Mindestlohn gilt auch im Minijob. Die Verdienstgrenze 2026 von 603 € pro Monat ergibt sich genau daraus: 13,90 € × ca. 43,4 Stunden = 603 €.
Gilt der Mindestlohn auch im Praktikum? +
Ja, wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert und freiwillig ist. Pflichtpraktika während Schule oder Studium fallen nicht darunter, auch nicht Praktika zur Berufsorientierung bis 3 Monate.
Was passiert bei Mindestlohnverstoß? +
Arbeitgeber muss die Differenz nachzahlen (rückwirkend bis 3 Jahre). Plus Bußgeld von bis zu 500.000 €. Meldung beim Zoll möglich, auch anonym.
Wie viel netto bleibt vom Mindestlohn? +
Bei Vollzeit (40 Stunden) und Steuerklasse 1 in Westdeutschland: ca. 1.750 € netto pro Monat. Bei Steuerklasse 3: ca. 1.940 €. Genaue Berechnung über unseren Brutto-Netto-Rechner.
Lies dazu im Ratgeber
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