Steuerklasse wechseln 2026: III/V oder IV/IV mit Faktor
Die Steuerklasse ändert nicht deine Jahressteuer, aber dein monatliches Netto. Hier zeigen wir, wann sich der Wechsel auf III/V oder IV/IV mit Faktor wirklich lohnt, mit Beispielrechnung und Antrags-Anleitung.
Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie ändert aber nicht deine Jahressteuer. Am Ende rechnet das Finanzamt sowieso alles neu durch. Trotzdem ist die Wahl der richtigen Steuerklasse wichtig. Sie bestimmt, ob du jeden Monat mehr Netto bekommst oder einmal im Jahr eine grosse Rückerstattung. Bei Paaren kann die falsche Wahl auch das Elterngeld oder Krankengeld verkleinern.
Hier zeigen wir, welche Kombination 2026 für wen passt. Mit echter Beispielrechnung für ein Paar mit 60.000 € und 30.000 € Brutto.
Welche Steuerklassen es gibt und wer welche bekommt
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Drei sind für Singles oder Sonderfälle, drei sind für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner.
Singles und Geschiedene:
- Steuerklasse I: Single ohne Kinder oder Geschiedene ohne Kindergeldanspruch.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Kindergeldanspruch. Plus Entlastungsbetrag.
- Steuerklasse VI: Zweitjob neben dem Hauptjob. Hier gibt es keine Freibeträge.
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:
- Steuerklasse IV / IV: Standard nach der Heirat. Beide werden behandelt wie Singles.
- Steuerklasse III / V: Eine Person bekommt III mit doppeltem Grundfreibetrag, die andere V ohne Grundfreibetrag.
- Steuerklasse IV / IV mit Faktor: Beide bleiben in IV, aber das Finanzamt berechnet einen Faktor, der die spätere Steuerlast schon im laufenden Jahr berücksichtigt.
Die Wahl trifft man nur als verheiratetes Paar. Singles haben keine Wahl.
Warum die Steuerklasse zählt
Die Steuerklasse hat zwei Effekte.
Effekt 1: Liquidität im Monat. Wenn ein Hauptverdiener in III ist, bleibt monatlich mehr Netto übrig. Der Geringverdiener in V hat dafür ein kleineres Netto. In Summe ist es ähnlich wie bei IV/IV, aber das Geld ist anders verteilt.
Effekt 2: Lohnersatzleistungen. Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld werden nach dem Netto vor dem Bezug berechnet. Wer Elterngeld plant, sollte rechtzeitig in eine günstige Steuerklasse wechseln. Bei III bekommt man typisch 200 bis 400 € pro Monat mehr Elterngeld als bei V. Über 12 Monate sind das 2.400 bis 4.800 €.
Achtung: Die Jahressteuer ist in allen drei Varianten gleich, wenn beide Partner gleich verdienen. Bei sehr unterschiedlichen Einkommen schwankt sie zwischen den Varianten leicht, aber nicht nennenswert. Den eigentlichen Unterschied macht die monatliche Verteilung.
Die drei Kombinationen im Vergleich
IV / IV (Standard nach Heirat)
- Beide werden behandelt wie Singles mit halbem Splitting-Vorteil.
- Macht Sinn, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen (z.B. 50.000 € und 55.000 €).
- Ergebnis: Keine grosse Rückerstattung, keine Nachzahlung. Beide haben planbares Netto.
- Pflicht zur Steuererklärung: nein.
III / V (klassische Verteilung)
- Hauptverdiener bekommt III mit dem doppelten Grundfreibetrag.
- Geringverdiener bekommt V ohne Grundfreibetrag.
- Macht Sinn, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Faustregel: Mehrverdiener mindestens 60 % des gemeinsamen Einkommens).
- Ergebnis: Hauptverdiener hat sehr hohes Netto, Geringverdiener nur ein kleines Netto.
- Pflicht zur Steuererklärung: ja.
IV / IV mit Faktor
- Beide bleiben in IV, aber das Finanzamt berechnet einen Faktor zwischen 0 und 1.
- Der Faktor wird auf die monatliche Lohnsteuer in IV angewendet.
- Ergebnis: Beide zahlen jeden Monat ungefähr so viel, wie sie am Jahresende wirklich schulden.
- Pflicht zur Steuererklärung: ja.
- Vorteil: keine grosse Nachzahlung, fairere Verteilung als III/V.
Beispielrechnung: Paar mit 60.000 € und 30.000 € Brutto
Anna verdient 60.000 €, Tom 30.000 € pro Jahr. Beide sind kinderlos und gesetzlich versichert. Der Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 %, der Pflegeversicherungs-Zuschlag bei 0,6 % weil kinderlos.
Variante 1: IV / IV
- Anna Netto: rund 3.150 € pro Monat
- Tom Netto: rund 1.870 € pro Monat
- Summe: 5.020 € pro Monat
- Jahressteuer (gemeinsam): rund 12.500 €
Variante 2: III / V
- Anna in III: rund 3.700 € pro Monat
- Tom in V: rund 1.300 € pro Monat
- Summe: 5.000 € pro Monat
- Jahressteuer: rund 12.500 €
Variante 3: IV / IV mit Faktor
- Anna Netto: rund 3.250 € pro Monat
- Tom Netto: rund 1.770 € pro Monat
- Summe: 5.020 € pro Monat
- Jahressteuer: rund 12.500 €
- Vorteil: keine Nachzahlung, keine Rückerstattung.
Die Jahressteuer ist nahezu gleich. Was sich unterscheidet, ist die monatliche Verteilung.
Anna hätte in III etwa 550 € mehr Netto pro Monat. Aber Tom hätte in V etwa 570 € weniger Netto. In Summe also gleich. Das eigene Netto exakt ausrechnen geht im Brutto-Netto-Rechner.
Wann was passt
III / V passt, wenn:
- Eine Person über 60 % vom gemeinsamen Einkommen verdient.
- Die Person, die in III geht, plant, das hohe Netto bewusst zu nutzen (z.B. Kredit, Sparen).
- Bald Elterngeld geplant ist und der Hauptverdiener in Elternzeit geht. Dann lohnt sich vorher der Wechsel auf III für den Elterngeld-Empfänger.
IV / IV passt, wenn:
- Beide ungefähr gleich viel verdienen (Differenz unter 20 %).
- Ihr keine Lust auf eine Steuererklärung-Pflicht habt.
- Ihr lieber gleichmässige Netto-Beträge wollt.
IV / IV mit Faktor passt, wenn:
- Die Einkommen unterschiedlich sind (50/30 oder 60/40 Verteilung).
- Ihr keine grosse Nachzahlung wollt.
- Ihr eine fairere monatliche Verteilung wollt als III/V.
- Ihr die Steuererklärung sowieso macht.
Eine schnelle Tendenz bekommst du im Steuerklassen-Rechner. Den exakten Effekt zeigt dir der Einkommensteuer-Rechner wenn du die Jahresbeträge eingibst.
Wechsel-Verfahren: Antrag beim Finanzamt
Der Antrag heisst “Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern”. Er ist online über ELSTER möglich oder als Papierform beim Finanzamt.
Wichtige Fristen 2026:
- Antrag bis spätestens 30. November für das laufende Jahr.
- Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Bearbeitung.
- Pro Jahr sind mehrere Wechsel möglich (seit 2020 keine Begrenzung mehr).
Was du brauchst:
- Steuer-Identifikationsnummer von beiden.
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschafts-Urkunde (nur wenn ihr neu heiratet).
- ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis (für Online-Antrag).
Sonderfall Elterngeld: Wer in Elternzeit geht und Elterngeld bekommt, sollte mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes in die günstige Steuerklasse wechseln. Sonst zählt die alte Klasse für die Berechnung. Bei einem Mutterschutz-Beginn am 1. Juli also spätestens Ende November des Vorjahres wechseln.
Pflicht zur Steuererklärung
Bei III/V und IV/IV mit Faktor müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 46 EStG). Bei IV/IV ist die Erklärung freiwillig, ausser ihr habt andere Pflichtgründe (Lohnersatzleistungen über 410 €, Nebeneinkünfte über 410 €, etc.).
Die Frist für die Erklärung 2025 ist der 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater) oder Februar 2027 (mit Berater). Mehr Tipps zur Steuererklärung findest du im Artikel Steuererklärung 2026: 8 Tipps für maximale Rückerstattung.
Häufige Fehler
Fehler 1: III/V wählen ohne nachzurechnen. Viele denken “der Hauptverdiener in III, fertig”. Aber wenn die Differenz zwischen den Einkommen klein ist, kostet das spätere Nachzahlung und Liquiditäts-Stress. IV/IV mit Faktor ist dann oft besser.
Fehler 2: Wechsel zu spät vor Elterngeld. Wer 3 Monate vor dem Mutterschutz wechselt, kommt zu spät. Die Elterngeld-Stelle nutzt die letzten 12 Lohnabrechnungen. Wer da grossteils noch in V war, bekommt weniger.
Fehler 3: Faktor-Verfahren übersehen. Viele kennen nur III/V und IV/IV. Das Faktor-Verfahren gibt es seit 2010 und wird selten beraten. Es ist oft die fairste Lösung für Paare mit ähnlichen Einkommen.
Fehler 4: Vergessen, dass die Jahressteuer gleich bleibt. Wer denkt, durch III/V spart er Steuern, irrt. Es ist nur Liquiditätsverlagerung. Die Steuer wird am Jahresende angeglichen.
Fehler 5: Nach der Trennung nicht zurückwechseln. Wer sich trennt und im Folgejahr getrennt lebt, muss spätestens im Januar des Trennungs-Folgejahres die Klasse wechseln. Sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt.
Sonderfall Elterngeld: warum frühzeitig planen
Das Elterngeld wird auf Basis der letzten 12 Monatsabrechnungen vor dem Mutterschutz berechnet (§ 2c BEEG). Wer in den 12 Monaten überwiegend in Steuerklasse V war, hat ein niedriges Netto. Das Elterngeld wird entsprechend klein.
Konkret: Wer in der Steuerklasse V mit 30.000 € Brutto rund 1.300 € Netto bekommt, hat als Basis fürs Elterngeld diese 1.300 €. In Steuerklasse III mit gleichem Brutto wären es rund 1.900 € Netto. Das ergibt rund 65 % von 1.900 € = 1.235 € Elterngeld pro Monat statt 65 % von 1.300 € = 845 € Elterngeld.
Über 12 Monate sind das rund 4.700 € Unterschied. Bei zwei Elternzeit-Empfängern in einer Familie noch mehr.
Wichtig: Der Wechsel auf III muss mindestens 7 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Wer das verschläft, verschenkt das Geld.
Was bei der Trennung passiert
Wer geheiratet ist und sich trennt, behält im Trennungsjahr die bisherige Steuerklasse. Das gemeinsame Veranlagen ist im Trennungsjahr noch möglich.
Im Folgejahr nach der Trennung musst du wechseln:
- Single: Steuerklasse I.
- Mit Kindern und Kindergeldanspruch: Steuerklasse II.
Der Wechsel muss spätestens bis Ende Januar erfolgen. Wer es vergisst, riskiert Nachzahlungen vom Finanzamt, weil weiter zu wenig Steuer eingezogen wurde. Der Antrag geht über ELSTER oder schriftlich ans Finanzamt.
Bottom Line
Die Steuerklasse ändert nicht deine Jahressteuer, aber dein monatliches Netto. III/V passt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. IV/IV passt bei ähnlichen Einkommen. IV/IV mit Faktor ist oft die fairste Lösung dazwischen.
Vor jedem Wechsel: durchrechnen mit dem Brutto-Netto-Rechner und dem Steuerklassen-Rechner. Bei geplanter Elternzeit mindestens 7 Monate vorher umstellen. Und nicht vergessen: III/V und Faktor-Verfahren bringen die Pflicht zur Steuererklärung mit.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Steuerklassen-Übersicht 2026
- § 38b EStG: Lohnsteuerklassen
- § 39f EStG: Faktorverfahren
- § 46 EStG: Pflicht zur Steuererklärung
- ELSTER-Portal: Antrag auf Steuerklassenwechsel
Stand 2026-05-01. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren.