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Steuer · 9 Min Lesezeit · veröffentlicht 1.5.2026

Steuerklasse wechseln 2026: III/V oder IV/IV mit Faktor

Die Steuerklasse ändert nicht deine Jahressteuer, aber dein monatliches Netto. Hier zeigen wir, wann sich der Wechsel auf III/V oder IV/IV mit Faktor wirklich lohnt, mit Beispielrechnung und Antrags-Anleitung.

Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie ändert aber nicht deine Jahressteuer. Am Ende rechnet das Finanzamt sowieso alles neu durch. Trotzdem ist die Wahl der richtigen Steuerklasse wichtig. Sie bestimmt, ob du jeden Monat mehr Netto bekommst oder einmal im Jahr eine grosse Rückerstattung. Bei Paaren kann die falsche Wahl auch das Elterngeld oder Krankengeld verkleinern.

Hier zeigen wir, welche Kombination 2026 für wen passt. Mit echter Beispielrechnung für ein Paar mit 60.000 € und 30.000 € Brutto.

Welche Steuerklassen es gibt und wer welche bekommt

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Drei sind für Singles oder Sonderfälle, drei sind für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner.

Singles und Geschiedene:

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:

Die Wahl trifft man nur als verheiratetes Paar. Singles haben keine Wahl.

Warum die Steuerklasse zählt

Die Steuerklasse hat zwei Effekte.

Effekt 1: Liquidität im Monat. Wenn ein Hauptverdiener in III ist, bleibt monatlich mehr Netto übrig. Der Geringverdiener in V hat dafür ein kleineres Netto. In Summe ist es ähnlich wie bei IV/IV, aber das Geld ist anders verteilt.

Effekt 2: Lohnersatzleistungen. Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld werden nach dem Netto vor dem Bezug berechnet. Wer Elterngeld plant, sollte rechtzeitig in eine günstige Steuerklasse wechseln. Bei III bekommt man typisch 200 bis 400 € pro Monat mehr Elterngeld als bei V. Über 12 Monate sind das 2.400 bis 4.800 €.

Achtung: Die Jahressteuer ist in allen drei Varianten gleich, wenn beide Partner gleich verdienen. Bei sehr unterschiedlichen Einkommen schwankt sie zwischen den Varianten leicht, aber nicht nennenswert. Den eigentlichen Unterschied macht die monatliche Verteilung.

Die drei Kombinationen im Vergleich

IV / IV (Standard nach Heirat)

III / V (klassische Verteilung)

IV / IV mit Faktor

Beispielrechnung: Paar mit 60.000 € und 30.000 € Brutto

Anna verdient 60.000 €, Tom 30.000 € pro Jahr. Beide sind kinderlos und gesetzlich versichert. Der Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 %, der Pflegeversicherungs-Zuschlag bei 0,6 % weil kinderlos.

Variante 1: IV / IV

Variante 2: III / V

Variante 3: IV / IV mit Faktor

Die Jahressteuer ist nahezu gleich. Was sich unterscheidet, ist die monatliche Verteilung.

Anna hätte in III etwa 550 € mehr Netto pro Monat. Aber Tom hätte in V etwa 570 € weniger Netto. In Summe also gleich. Das eigene Netto exakt ausrechnen geht im Brutto-Netto-Rechner.

Wann was passt

III / V passt, wenn:

IV / IV passt, wenn:

IV / IV mit Faktor passt, wenn:

Eine schnelle Tendenz bekommst du im Steuerklassen-Rechner. Den exakten Effekt zeigt dir der Einkommensteuer-Rechner wenn du die Jahresbeträge eingibst.

Wechsel-Verfahren: Antrag beim Finanzamt

Der Antrag heisst “Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern”. Er ist online über ELSTER möglich oder als Papierform beim Finanzamt.

Wichtige Fristen 2026:

Was du brauchst:

Sonderfall Elterngeld: Wer in Elternzeit geht und Elterngeld bekommt, sollte mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes in die günstige Steuerklasse wechseln. Sonst zählt die alte Klasse für die Berechnung. Bei einem Mutterschutz-Beginn am 1. Juli also spätestens Ende November des Vorjahres wechseln.

Pflicht zur Steuererklärung

Bei III/V und IV/IV mit Faktor müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 46 EStG). Bei IV/IV ist die Erklärung freiwillig, ausser ihr habt andere Pflichtgründe (Lohnersatzleistungen über 410 €, Nebeneinkünfte über 410 €, etc.).

Die Frist für die Erklärung 2025 ist der 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater) oder Februar 2027 (mit Berater). Mehr Tipps zur Steuererklärung findest du im Artikel Steuererklärung 2026: 8 Tipps für maximale Rückerstattung.

Häufige Fehler

Fehler 1: III/V wählen ohne nachzurechnen. Viele denken “der Hauptverdiener in III, fertig”. Aber wenn die Differenz zwischen den Einkommen klein ist, kostet das spätere Nachzahlung und Liquiditäts-Stress. IV/IV mit Faktor ist dann oft besser.

Fehler 2: Wechsel zu spät vor Elterngeld. Wer 3 Monate vor dem Mutterschutz wechselt, kommt zu spät. Die Elterngeld-Stelle nutzt die letzten 12 Lohnabrechnungen. Wer da grossteils noch in V war, bekommt weniger.

Fehler 3: Faktor-Verfahren übersehen. Viele kennen nur III/V und IV/IV. Das Faktor-Verfahren gibt es seit 2010 und wird selten beraten. Es ist oft die fairste Lösung für Paare mit ähnlichen Einkommen.

Fehler 4: Vergessen, dass die Jahressteuer gleich bleibt. Wer denkt, durch III/V spart er Steuern, irrt. Es ist nur Liquiditätsverlagerung. Die Steuer wird am Jahresende angeglichen.

Fehler 5: Nach der Trennung nicht zurückwechseln. Wer sich trennt und im Folgejahr getrennt lebt, muss spätestens im Januar des Trennungs-Folgejahres die Klasse wechseln. Sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt.

Sonderfall Elterngeld: warum frühzeitig planen

Das Elterngeld wird auf Basis der letzten 12 Monatsabrechnungen vor dem Mutterschutz berechnet (§ 2c BEEG). Wer in den 12 Monaten überwiegend in Steuerklasse V war, hat ein niedriges Netto. Das Elterngeld wird entsprechend klein.

Konkret: Wer in der Steuerklasse V mit 30.000 € Brutto rund 1.300 € Netto bekommt, hat als Basis fürs Elterngeld diese 1.300 €. In Steuerklasse III mit gleichem Brutto wären es rund 1.900 € Netto. Das ergibt rund 65 % von 1.900 € = 1.235 € Elterngeld pro Monat statt 65 % von 1.300 € = 845 € Elterngeld.

Über 12 Monate sind das rund 4.700 € Unterschied. Bei zwei Elternzeit-Empfängern in einer Familie noch mehr.

Wichtig: Der Wechsel auf III muss mindestens 7 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Wer das verschläft, verschenkt das Geld.

Was bei der Trennung passiert

Wer geheiratet ist und sich trennt, behält im Trennungsjahr die bisherige Steuerklasse. Das gemeinsame Veranlagen ist im Trennungsjahr noch möglich.

Im Folgejahr nach der Trennung musst du wechseln:

Der Wechsel muss spätestens bis Ende Januar erfolgen. Wer es vergisst, riskiert Nachzahlungen vom Finanzamt, weil weiter zu wenig Steuer eingezogen wurde. Der Antrag geht über ELSTER oder schriftlich ans Finanzamt.

Bottom Line

Die Steuerklasse ändert nicht deine Jahressteuer, aber dein monatliches Netto. III/V passt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. IV/IV passt bei ähnlichen Einkommen. IV/IV mit Faktor ist oft die fairste Lösung dazwischen.

Vor jedem Wechsel: durchrechnen mit dem Brutto-Netto-Rechner und dem Steuerklassen-Rechner. Bei geplanter Elternzeit mindestens 7 Monate vorher umstellen. Und nicht vergessen: III/V und Faktor-Verfahren bringen die Pflicht zur Steuererklärung mit.

Quellen

Stand 2026-05-01. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren.

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