Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Es gibt kein gesetzliches Anrecht auf Weihnachtsgeld. Der Anspruch entsteht aus drei Quellen: 1) Arbeitsvertrag, 2) Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, 3) betriebliche Übung (mindestens dreimal in Folge ohne Vorbehalt gezahlt = Anspruch entsteht).
Laut Statistischem Bundesamt bekommen rund 54 % der Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Die Höhe schwankt stark: Im Schnitt sind es 1 Monatsgehalt, bei Tarifbeschäftigten oft etwas mehr (z. B. 70 bis 95 % vom Monatslohn).
Warum so viel Steuer?
Weihnachtsgeld erhöht dein Jahreseinkommen, also auch deinen Steuersatz. Wer das ganze Jahr mit 4.000 € monatlich gleichmäßig verdient, hat einen niedrigeren Grenzsteuersatz, als wenn im Dezember 2.500 € extra dazukommen. Das Weihnachtsgeld wird mit dem höheren Satz besteuert (sonstiger Bezug).
Tipp: Wer nahe einer Tarifgrenze liegt, kann mit Werbungskosten und anderen Posten in der Steuererklärung was zurückholen. Viele Arbeitnehmer kriegen über die Steuererklärung einen Teil der Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld zurück.
Vorsicht bei Beitragsbemessungsgrenze
Wer schon mit dem regulären Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlt auf das Weihnachtsgeld weniger oder gar keine Sozialabgaben mehr. Das macht das Netto deutlich höher. Beispiel: Wer 100.000 € Jahresbrutto hat, ist über der Renten-/Arbeitslosen-Grenze (96.600 €) und über der GKV-Grenze (66.150 €). Auf Weihnachtsgeld fallen dann nur Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer an.