Schätze deine Steuererstattung 2026. Mit Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Handwerker-Pauschale.
Wer als Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlt, hat oft Posten, die das Finanzamt automatisch nicht kennt: Pendlerpauschale über die Standard-Strecke hinaus, beruflich gekaufte Geräte, Arbeitszimmer, Fortbildung, Versicherungen, Spenden. Wer diese in der Steuererklärung angibt, bekommt im Schnitt 1.063 € zurück (laut BMF).
Die Pflicht zur Steuererklärung gilt nur für bestimmte Gruppen (Selbstständige, Beamte mit Nebeneinkünften, Steuerklasse 3/5 oder 4 mit Faktor). Wer freiwillig abgibt, hat 4 Jahre Zeit. Das lohnt sich fast immer, auch wenn man Single ist und nur ein Gehalt hat.
Pendlerpauschale: 30 Cent ab Kilometer 1, ab dem 21. Kilometer 38 Cent (Stand 2026). Beispiel: 25 km einfache Strecke × 220 Tage × 30 ct (bzw. 38 ct) = 2.420 € Werbungskosten. Allein das schiebt dich über die 1.230 € Pauschale.
Arbeitszimmer: Wer dauerhaft mehr als 50 % zu Hause arbeitet, kann ein häusliches Arbeitszimmer mit anteiliger Miete, Strom, Nebenkosten absetzen. Alternative: Homeoffice-Pauschale 6 €/Tag, max 1.260 € pro Jahr.
Außergewöhnliche Belastungen: Zahnersatz, Brille, Pflege von Angehörigen, Krankenhaus-Eigenbeiträge. Hier zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab (1 bis 7 % vom Einkommen). Nur was darüber liegt, bringt Erstattung.
Der Grenzsteuersatz sagt: Wenn du einen Euro mehr verdienst, wie viel davon geht an das Finanzamt? Bei einem Single mit 50.000 € Jahresgehalt liegt er bei rund 30 %. Bei 80.000 € bei 42 % (Spitzensteuersatz). Bei der Erstattung wirkt der Grenzsteuersatz andersrum: Pro 100 € Abzug bekommst du 30 € (bei 30 %) oder 42 € (bei 42 %) zurück.