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Bürgergeld-Rechner

Was steht dir 2026 zu? Mit Regelbedarf, Wohnkosten und Abzug deines Einkommens.

§ 20 SGB II Stand 2026
01 · Eingabe

Deine Daten

0 Kinder
0 Kinder5 Kinder
8 J.
0 J.17 J.
0 – 5 · Krippe oder Kindergarten (357 € pro Monat)
6 – 13 · Grundschule und Mittelstufe (390 € pro Monat)
14 – 17 · Jugendliche (471 € pro Monat)
Das Jobcenter zahlt deine Wohnkosten ganz, wenn sie angemessen sind.
0 eintragen, wenn du nicht arbeitest. Sonst wird ein Teil als Freibetrag abgezogen.
Bürgergeld pro Monat
1.263 €
Bedarf 1.263 €, davon abgezogenes Einkommen 0 €
Regelbedarf Erwachsene
563 €
Regelbedarf Kinder gesamt
0 €
Mehrbedarf Alleinerziehend
0 €
Bescheid abgelehnt oder zu niedrig?
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563 Euro Regelsatz für Erwachsene 2026

Bürgergeld ersetzt seit 2023 das alte Hartz IV. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden Erwachsenen beträgt 2026 genau 563 Euro pro Monat. Für Paare zusammen sind es 1.012 Euro (jeweils 506 Euro). Für Kinder gestaffelt nach Alter: 357 Euro (bis 5 Jahre), 390 Euro (6 bis 13 Jahre), 471 Euro (14 bis 17 Jahre).

Plus die Kosten für die Wohnung in angemessener Höhe. Was angemessen ist, regelt jede Kommune selbst. Beispiel Hamm: für eine Person bis 50 Quadratmeter und etwa 380 Euro Kaltmiete. Heizkosten kommen separat dazu.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist (zwischen 15 und 67), in Deutschland wohnt und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann. Vermögen wird angerechnet, aber: Schonvermögen 40.000 Euro pro Person im ersten Jahr, danach 15.000 Euro. Die selbst genutzte Eigentumswohnung wird nicht angerechnet.

Hinzuverdienst-Regelung

Wer Bürgergeld bekommt und arbeitet, darf einen Teil behalten. Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei. Vom Verdienst zwischen 100 und 520 Euro behältst du 20 Prozent. Zwischen 520 und 1.000 Euro behältst du 30 Prozent. Über 1.000 Euro: 10 Prozent. Beispiel: 800 Euro Verdienst bedeuten etwa 268 Euro mehr im Geldbeutel als ohne Arbeit.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
§
Diese Rechnung ist eine ungefähre Schätzung für normale Fälle. Was du wirklich bekommst, entscheidet das Jobcenter. Es prüft Vermögen, Schongrenzen und besondere Wohnformen. Auch Strafen, andere Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag und örtliche Wohnkosten-Grenzen spielen mit. Was du wirklich bekommst, steht im Schreiben deines Jobcenters.

Häufige Fragen

Wer hat überhaupt Anspruch auf Bürgergeld? +
Wer arbeitsfähig und zwischen 15 Jahren und Rentenalter ist. Und sein Leben nicht selbst bezahlen kann. Du musst in Deutschland wohnen und keine andere Leistung wie Krankengeld, ALG I oder BAföG bekommen. Auch dein Partner und Kinder unter 25 werden mitgeprüft.
Was passiert mit meinem Vermögen? +
Im ersten Jahr (§ 12 SGB II) sind 40.000 € pro Person geschützt. Plus 15.000 € pro weiterer Person im Haushalt. Eine selbst genutzte Wohnung oder Haus zählt meist als Schonvermögen, wenn die Größe passt. Nach dem ersten Jahr sinken die Grenzen auf 15.000 € (oder 7.500 € pro Person). Riester-Verträge und manche Lebensversicherungen bleiben oft geschützt.
Wie hoch dürfen meine Wohnkosten sein? +
Das hängt von deiner Stadt ab. Jede Stadt hat eigene Grenzen. Sie richten sich nach Wohnungsgröße (z.B. 50 m² für Single) und dem örtlichen Mietspiegel. In München sind 50 m² oft 850 €, in Chemnitz 380 €. Ist deine Miete höher, willst das Jobcenter einen Umzug oder eine günstigere Wohnung. Meist innerhalb von 6 Monaten.
Wie wirkt sich Erwerbseinkommen aus? +
Die ersten 100 € von deinem Brutto-Lohn sind ganz frei. Bei 500 € verdienst behältst du 100 € plus 80 € (20 % von 400 €) gleich 180 € extra zum Bürgergeld. Bei 1.000 € sind es 100 plus 84 plus 144 gleich 328 €. Arbeit lohnt sich also. Aber ab 1.200 € wird jeder Euro voll abgezogen.
Brauche ich einen Anwalt für den Antrag? +
Für den ersten Antrag nicht. Die Formulare HA1 bis HA8 kannst du selbst ausfüllen. Ein Anwalt hilft, wenn das Jobcenter ablehnt oder kürzt. Dann musst du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Sozialrechts-Anwälte arbeiten meist mit Beratungshilfescheinen (du zahlst nur 15 €) oder Prozesskostenhilfe.
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