563 Euro Regelsatz für Erwachsene 2026
Bürgergeld ersetzt seit 2023 das alte Hartz IV. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden Erwachsenen beträgt 2026 genau 563 Euro pro Monat. Für Paare zusammen sind es 1.012 Euro (jeweils 506 Euro). Für Kinder gestaffelt nach Alter: 357 Euro (bis 5 Jahre), 390 Euro (6 bis 13 Jahre), 471 Euro (14 bis 17 Jahre).
Plus die Kosten für die Wohnung in angemessener Höhe. Was angemessen ist, regelt jede Kommune selbst. Beispiel Hamm: für eine Person bis 50 Quadratmeter und etwa 380 Euro Kaltmiete. Heizkosten kommen separat dazu.
Wer hat Anspruch?
Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist (zwischen 15 und 67), in Deutschland wohnt und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann. Vermögen wird angerechnet, aber: Schonvermögen 40.000 Euro pro Person im ersten Jahr, danach 15.000 Euro. Die selbst genutzte Eigentumswohnung wird nicht angerechnet.
Hinzuverdienst-Regelung
Wer Bürgergeld bekommt und arbeitet, darf einen Teil behalten. Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei. Vom Verdienst zwischen 100 und 520 Euro behältst du 20 Prozent. Zwischen 520 und 1.000 Euro behältst du 30 Prozent. Über 1.000 Euro: 10 Prozent. Beispiel: 800 Euro Verdienst bedeuten etwa 268 Euro mehr im Geldbeutel als ohne Arbeit.