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Rentenbeginn-Rechner

Wann darfst du in Rente? Hängt vom Geburtsjahr ab. Ab Jahrgang 1964 sind es 67 Jahre.

§ 235 SGB VI
01 · Eingabe

Deine Daten

1985
19402010
bis 1946 · Regelalter 65 Jahre
1947 – 1957 · Stufenweise auf 65 + Monate
1958 – 1963 · Stufenweise auf 66 + Monate
ab 1964 · Regelalter 67 Jahre
Regelaltersgrenze
67,00 Jahre
= 67 Jahre und 0 Monate · frühestens 2.052
Vollendete Jahre
67 Jahre
Zusätzliche Monate
0 Monate
Frühestes Renten-Jahr
2.052
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Regelaltersgrenze: schrittweise auf 67

Wer 1964 oder später geboren wurde, kann erst mit 67 Jahren in die Regelaltersrente. Für früher Geborene gibt es eine Stufenregelung: Jahrgang 1958 mit 66, Jahrgang 1960 mit 66 Jahre und 4 Monate, Jahrgang 1963 mit 66 Jahre und 10 Monate. Das Renten-Eintrittsalter steigt also schrittweise von 65 auf 67.

Frühere Rente ist möglich, kostet aber Abschläge. Pro Monat, den du früher gehst, gibt es 0,3 Prozent Abschlag auf die Rente. Wer 36 Monate früher (mit 64) in Rente geht, bekommt 10,8 Prozent weniger Rente, lebenslang.

Rente mit 63 nur bei langer Versicherung

Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist kein Geschenk: du brauchst dafür mindestens 45 Beitragsjahre. Beitragsjahre sind alle Jahre, in denen du gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hast. Plus Erziehungszeiten und Wehrdienst. Wer im Studium oder lange arbeitslos war, erreicht die 45 Jahre oft nicht.

Beispielrechnung Jahrgang 1965

Du wurdest 1965 geboren und arbeitest seit 1985 (40 Jahre Beitragszeit). Reguläre Rente: mit 67. Mögliche frühere Rente mit 63: nicht möglich, weil die 45 Beitragsjahre fehlen. Mögliche frühere Rente mit 64: ja, mit 10,8 Prozent Abschlag. Mögliche frühere Rente mit 65: ja, mit 7,2 Prozent Abschlag. Wer also früher gehen will, sollte gut rechnen, ob die Abschläge bezahlbar sind.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
§
Hier ist nur die gesetzliche Regel-Altersgrenze nach SGB VI § 235 eingerechnet. Sonderfälle sind nicht dabei. Zum Beispiel Schwerbehinderung (§ 236a SGB VI), 45 Beitragsjahre, frühe Rente mit Abzügen oder Beamten-Ruhestand. Eine genaue Auskunft bekommst du kostenlos einmal pro Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung. Oder bei einer Renten-Beratung.

Häufige Fragen

Kann ich auch früher in Rente gehen? +
Ja, ab 63 Jahren. Aber mit Abzügen. Pro Monat früher 0,3 %, höchstens 14,4 %. Mit 45 Beitragsjahren geht es sogar mit 65 ohne Abzüge. Auch wenn du nach 1964 geboren bist.
Was ändert sich bei 35 oder 45 Beitragsjahren? +
Mit 35 Jahren: Rente ab 63, aber mit Abzügen. Mit 45 Jahren: ab 65 ohne Abzüge. Für Jahrgänge ab 1953 steigt das schrittweise auf 65 (für 1964 und später). Zu den 45 Jahren zählen auch Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosengeld I.
Wie wird das Regelalter ab 67 weiter steigen? +
Stand 2026 ist die Grenze bei 67 Jahren (für Jahrgang 1964 und später). Es wird politisch über 68 oder 70 diskutiert. Aber es gibt noch kein Gesetz. Die nächste Reform-Kommission tagt 2027.
Bekomme ich nach Regelalter automatisch Rente? +
Nein. Du musst die Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Am besten 3 Monate vor deinem geplanten Rentenstart. Wenn du danach weiterarbeitest, geht das auch. Du bekommst sogar einen Zuschlag.
Was, wenn ich mehrere Tätigkeiten oder Selbstständigkeit hatte? +
Bei selbstständiger Arbeit zählt es nur, wenn du eingezahlt hast. Zum Beispiel bei der Künstlersozialkasse, als pflichtversicherter Selbstständiger oder mit freiwilligen Beiträgen. Lücken im Lebenslauf führen oft zu wenig Rente. Dann ist private Vorsorge besonders wichtig.
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