Wann darfst du in Rente? Hängt vom Geburtsjahr ab. Ab Jahrgang 1964 sind es 67 Jahre.
Wer 1964 oder später geboren wurde, kann erst mit 67 Jahren in die Regelaltersrente. Für früher Geborene gibt es eine Stufenregelung: Jahrgang 1958 mit 66, Jahrgang 1960 mit 66 Jahre und 4 Monate, Jahrgang 1963 mit 66 Jahre und 10 Monate. Das Renten-Eintrittsalter steigt also schrittweise von 65 auf 67.
Frühere Rente ist möglich, kostet aber Abschläge. Pro Monat, den du früher gehst, gibt es 0,3 Prozent Abschlag auf die Rente. Wer 36 Monate früher (mit 64) in Rente geht, bekommt 10,8 Prozent weniger Rente, lebenslang.
Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist kein Geschenk: du brauchst dafür mindestens 45 Beitragsjahre. Beitragsjahre sind alle Jahre, in denen du gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hast. Plus Erziehungszeiten und Wehrdienst. Wer im Studium oder lange arbeitslos war, erreicht die 45 Jahre oft nicht.
Du wurdest 1965 geboren und arbeitest seit 1985 (40 Jahre Beitragszeit). Reguläre Rente: mit 67. Mögliche frühere Rente mit 63: nicht möglich, weil die 45 Beitragsjahre fehlen. Mögliche frühere Rente mit 64: ja, mit 10,8 Prozent Abschlag. Mögliche frühere Rente mit 65: ja, mit 7,2 Prozent Abschlag. Wer also früher gehen will, sollte gut rechnen, ob die Abschläge bezahlbar sind.