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Kündigungsfrist-Rechner

So lange musst du mindestens kündigen. Geregelt in § 622 BGB für beide Seiten.

§ 622 BGB
01 · Eingabe

Deine Daten

3 J.
0 J.30 J.
Probezeit (≤ 0,5 J.) · 2 Wochen, beidseitig (§ 622 III BGB)
Bis 2 Jahre · 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 – 5 Jahre · 1 Monat zum Monatsende (nur AG-Kündigung)
5 – 8 Jahre · 2 Monate zum Monatsende (nur AG)
Ab 20 Jahre · 7 Monate zum Monatsende (nur AG)
In der Probezeit (höchstens 6 Monate) sind es immer 2 Wochen. Für beide Seiten.
Mindest-Kündigungsfrist
1 Monat
AN: immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 I BGB) · AG: gestaffelt nach Dauer · Probezeit: 2 Wochen
≈ Wochen
4
Stimmt deine Kündigungsfrist?
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Die Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit ab

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt: je länger du im Job warst, desto länger ist die Kündigungsfrist. Die Staffelung steht in § 622 BGB. Sie reicht von 4 Wochen (in den ersten 2 Jahren) bis zu 7 Monaten (ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit).

Als Arbeitnehmer hast du es einfacher: du musst immer nur 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Egal wie lange du im Betrieb warst. Diese 4 Wochen gelten überall, wenn nicht im Vertrag eine längere Frist steht.

Beispielrechnung mit 8 Jahren Betriebszugehörigkeit

Du arbeitest seit 8 Jahren in deiner Firma. Dein Arbeitgeber kündigt dir am 15. Mai. Nach § 622 BGB hat er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Das heißt: dein letzter Arbeitstag ist der 31. August. Bekommst du die Kündigung erst am 16. Mai, verlängert sich die Frist um einen Monat. Dein letzter Tag ist dann der 30. September.

Probezeit: kürzere Frist für beide Seiten

In den ersten 6 Monaten gilt oft die Probezeit. Dann sind es nur 2 Wochen Kündigungsfrist, beidseitig. Das steht im Arbeitsvertrag. Auch in der Probezeit hast du als Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach AGG, KSchG findet aber noch nicht voll Anwendung.

Wenn dir in der Probezeit gekündigt wird, lohnt es sich oft, einen Anwalt zu fragen. Die Kündigung muss formal stimmen. Häufige Fehler: schriftform-Mängel, fehlende Unterschrift, fehlende Vollmacht. Wer sich nicht wehrt, akzeptiert die Kündigung automatisch nach 3 Wochen.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
§
Hier sind nur die Mindestfristen aus § 622 BGB eingerechnet (Stand 2026). Tarifverträge, besondere Regeln für leitende Angestellte (§ 14 KSchG) oder dein Vertrag können längere Fristen haben. "Zum 15. oder Monatsende" heißt: Die Kündigung muss spätestens X Wochen vorher ankommen. Bei einer echten Kündigung lieber noch einmal prüfen lassen.

Häufige Fragen

Gilt die Frist für beide Seiten gleich? +
Nein. Für dich als Arbeitnehmer sind es immer 4 Wochen. Egal wie lange du da bist (§ 622 I BGB). Für den Arbeitgeber wird die Frist ab 2 Jahren immer länger.
Was bedeutet '4 Wochen zum 15. oder Monatsende'? +
Du kannst zum 15. oder zum letzten Tag im Monat kündigen. Aber du musst 4 Wochen vorher Bescheid geben. Beispiel: Kündigung am 1. März, dann endet sie am 31. März. Kündigung am 20. März, dann endet sie am 30. April.
Was ist mit Tarifverträgen? +
Tarifverträge gehen vor (§ 622 IV BGB). Dort dürfen auch kürzere Fristen stehen. Schau in deinen Tarifvertrag oder frag bei der IG Metall oder ver.di nach.
Wann wirkt eine Kündigung? +
Sobald sie beim Empfänger ankommt. Mit Einschreiben und Rückschein hast du einen Beweis. Wichtig: Die Frist startet erst, wenn das Schreiben da ist. Nicht, wenn du es abschickst.
Kann ich fristlos kündigen? +
Nur mit wichtigem Grund (§ 626 BGB). Zum Beispiel bei nicht gezahltem Lohn, Mobbing oder Gefahr für deine Gesundheit. Ohne Grund ist eine fristlose Kündigung meist nicht wirksam.
Lies dazu im Ratgeber
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