Warum die Abfindung ohne Trick teuer wird
Die Einkommensteuer steigt mit dem Einkommen. Wer wenig verdient, zahlt einen niedrigen Satz. Wer viel verdient, einen hohen. Eine Abfindung kommt auf einmal und erhöht dein Jahreseinkommen stark. Dadurch wird der oberste Teil deines Einkommens mit dem Spitzensteuersatz besteuert. Ohne Gegenmaßnahme zahlst du auf die Abfindung sehr viel Steuer.
Eine Abfindung ist übrigens voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei. Es fallen also keine Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung an. Nur die Einkommensteuer schlägt zu, und genau die senkt die Fünftelregelung.
So funktioniert die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung steht in § 34 EStG. Sie behandelt die Abfindung so, als würdest du sie über fünf Jahre verteilt bekommen. Das Finanzamt rechnet: Steuer auf dein Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung, minus Steuer auf dein Einkommen allein. Dieser Unterschied wird mit fünf multipliziert. Das Ergebnis ist die Steuer auf die ganze Abfindung.
Der Vorteil entsteht durch den steigenden Steuersatz. Auf ein Fünftel der Abfindung ist der Satz niedriger als auf die volle Summe. Mal fünf gerechnet bleibt am Ende weniger Steuer. Je niedriger dein übriges Einkommen, desto größer der Effekt.
Beispiel: 30.000 Euro Abfindung
Du hast 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und bekommst 30.000 Euro Abfindung. Mit der Fünftelregelung wird ein Fünftel, also 6.000 Euro, zu deinem Einkommen gerechnet. Die Steuer auf diesen Schritt mal fünf ist deine Abfindungssteuer. Sie liegt deutlich unter der Steuer, die ohne die Regelung anfallen würde. Den genauen Betrag siehst du oben, wenn du deine Zahlen einträgst.
Wann die Fünftelregelung wenig bringt
Wenn dein übriges Einkommen schon sehr hoch ist, zahlst du ohnehin fast überall den Spitzensteuersatz. Dann ist der Unterschied zwischen einem Fünftel und der vollen Abfindung klein. Die Ersparnis kann dann gegen null gehen. Unser Rechner zeigt das ehrlich an. Voraussetzung für die Regelung ist außerdem, dass die Abfindung zusammengeballt in einem Jahr zufließt.
Wichtig seit 2025: nicht mehr automatisch
Bis 2024 hat der Arbeitgeber die Fünftelregelung oft direkt bei der Lohnabrechnung angewendet. Seit 2025 ist das nicht mehr so. Du bekommst die Abfindung zunächst normal versteuert ausgezahlt und holst dir den Vorteil über die Steuererklärung zurück. Vergiss das nicht, sonst verschenkst du Geld.