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Sozialplan-Abfindung-Rechner

Bei Massenentlassung oder Werksschließung gibt es oft einen Sozialplan. Hier schätzt du deine Abfindung mit der üblichen Faktorformel.

§ 112 BetrVG
01 · Eingabe

Deine Daten

Dein normales Monatsgehalt brutto. Oft inkl. anteiligem Weihnachts- und Urlaubsgeld.
10 J.
0 J.40 J.
0.5
0.251.5
0,25 - 0,4 · Knapper Topf, kleines Unternehmen
0,5 · Häufigster Wert (Faustformel)
0,8 - 1,0 · Guter Sozialplan, starke Verhandlung
1,2 - 1,5 · Großzügig, oft bei Konzernen
Viele Sozialpläne zahlen Extras pro Kind, ab einem bestimmten Alter oder bei Schwerbehinderung. Trag den Betrag aus deinem Plan hier ein, falls bekannt.
Geschätzte Grundabfindung
17.500 €
Bruttomonatsgehalt × Jahre im Betrieb × Faktor
Gesamt mit Zuschlägen
17.500 €
Ist das wirklich das Maximum?
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Die Abfindung aus dem Sozialplan ist oft Verhandlungssache, da geht häufig mehr. Bei KLUGO bekommst du eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von einem Partner-Anwalt für Arbeitsrecht. Der prüft deinen Fall und sagt dir, was dir zusteht. Kosten entstehen erst, wenn du danach einen Anwalt beauftragst.

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Was ein Sozialplan ist und wann es ihn gibt

Wenn ein Betrieb viele Stellen abbaut, einen Standort schließt oder stark umbaut, spricht man von einer Betriebsänderung. Ab einer gewissen Größe muss der Arbeitgeber dann mit dem Betriebsrat einen Sozialplan aushandeln. Das regelt § 112 BetrVG. Der Sozialplan soll die finanziellen Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter ausgleichen. Das wichtigste Mittel dafür ist die Abfindung.

Ein Sozialplan setzt einen Betriebsrat voraus. Gibt es keinen, gibt es meist auch keinen Sozialplan. Dann bleibt oft nur die einzelne Verhandlung oder eine Kündigungsschutzklage. Hast du einen Betriebsrat, lohnt es sich, früh mit ihm zu sprechen.

Die Faktorformel: der häufigste Weg

Die mit Abstand häufigste Formel im Sozialplan ist diese: Bruttomonatsgehalt mal Jahre im Betrieb mal Faktor. Der Faktor ist meist 0,5. Ein Beispiel: Du verdienst 3.500 Euro brutto im Monat und warst 10 Jahre im Betrieb. Mit Faktor 0,5 ergibt das 3.500 mal 10 mal 0,5, also 17.500 Euro Abfindung.

Der Faktor ist Verhandlungssache. Bei knappen Mitteln liegt er manchmal bei 0,25. Bei guten Sozialplänen in Konzernen kann er auf 1,0 oder höher steigen. Stell den Faktor in unserem Rechner so ein, wie er in deinem Sozialplan steht. Steht dort kein Faktor, gibt 0,5 eine gute erste Schätzung.

Divisorformel und Punktemodell

Neben der Faktorformel gibt es noch zwei andere Modelle. Bei der Divisorformel wird gerechnet: Lebensalter mal Betriebszugehörigkeit mal Bruttogehalt, geteilt durch einen festen Divisor. So fließt das Alter stärker mit ein, weil ältere Beschäftigte es auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben.

Beim Punktemodell verteilt der Sozialplan ein festes Gesamtbudget nach Punkten. Zum Beispiel gibt es einen Punkt pro Jahr im Betrieb, einen halben Punkt pro Lebensjahr und mehrere Punkte pro Kind. Am Ende wird das Budget durch die Summe aller Punkte geteilt. So bekommt jeder einen Eurobetrag pro Punkt. Welches Modell gilt, steht in deinem Sozialplan.

Zuschläge für Alter, Kinder und Schwerbehinderung

Viele Sozialpläne zahlen über die Grundformel hinaus extra. Ältere Beschäftigte bekommen oft mehr, weil sie schwerer einen neuen Job finden. Für jedes unterhaltspflichtige Kind gibt es häufig einen festen Betrag. Auch bei einer Schwerbehinderung gibt es meist einen Zuschlag. Diese Beträge legt jeder Sozialplan selbst fest. Trag sie im Rechner als Zuschlag ein, wenn du sie aus deinem Plan kennst.

Steuern auf die Sozialplan-Abfindung

Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei. Oft lässt sich die sogenannte Fünftelregelung anwenden. Dabei wird die Steuer so berechnet, als würdest du die Abfindung über fünf Jahre verteilt bekommen. Das senkt die Steuerlast, vor allem bei höheren Beträgen. Brutto ist also nicht gleich netto. Rechne immer mit einem Abzug für die Steuer.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
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Dieser Rechner gibt nur eine Schätzung mit der üblichen Faktorformel (Stand 2026). Die genaue Höhe legt allein dein Sozialplan fest. Faktor, Zuschläge und Modell können stark abweichen. Auf die Abfindung fallen Steuern an, oft gemildert durch die Fünftelregelung. Das ist keine Rechtsberatung. Lass deinen Sozialplan im Zweifel vom Anwalt oder Betriebsrat prüfen.

Häufige Fragen

Wie wird die Abfindung im Sozialplan berechnet? +
Am häufigsten mit der Formel Bruttomonatsgehalt mal Jahre im Betrieb mal Faktor. Der Faktor ist meist 0,5. Daneben gibt es die Divisorformel und das Punktemodell. Welches gilt, steht in deinem Sozialplan.
Wie hoch ist der Faktor üblicherweise? +
Meist 0,5. Bei knappen Mitteln kann er bei 0,25 liegen, bei guten Sozialplänen in Konzernen auch bei 1,0 oder höher. Der Faktor ist immer Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Bekomme ich mehr Abfindung, wenn ich älter bin? +
Oft ja. Viele Sozialpläne zahlen ältere Beschäftigte besser, weil sie schwerer einen neuen Job finden. Das geschieht über die Divisorformel oder über extra Alterszuschläge.
Muss ich die Abfindung versteuern? +
Ja, voll. Sozialabgaben fallen aber keine an. Oft hilft die Fünftelregelung, die Steuerlast zu senken. Rechne trotzdem damit, dass vom Brutto ein Teil für die Steuer abgeht.
Habe ich Anspruch auf einen Sozialplan? +
Einen Sozialplan gibt es nur bei einer Betriebsänderung in Betrieben mit Betriebsrat (§ 112 BetrVG). Ohne Betriebsrat gibt es meist keinen. Dann bleibt oft nur die einzelne Verhandlung oder eine Klage.
Lies dazu im Ratgeber
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