Was ein Sozialplan ist und wann es ihn gibt
Wenn ein Betrieb viele Stellen abbaut, einen Standort schließt oder stark umbaut, spricht man von einer Betriebsänderung. Ab einer gewissen Größe muss der Arbeitgeber dann mit dem Betriebsrat einen Sozialplan aushandeln. Das regelt § 112 BetrVG. Der Sozialplan soll die finanziellen Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter ausgleichen. Das wichtigste Mittel dafür ist die Abfindung.
Ein Sozialplan setzt einen Betriebsrat voraus. Gibt es keinen, gibt es meist auch keinen Sozialplan. Dann bleibt oft nur die einzelne Verhandlung oder eine Kündigungsschutzklage. Hast du einen Betriebsrat, lohnt es sich, früh mit ihm zu sprechen.
Die Faktorformel: der häufigste Weg
Die mit Abstand häufigste Formel im Sozialplan ist diese: Bruttomonatsgehalt mal Jahre im Betrieb mal Faktor. Der Faktor ist meist 0,5. Ein Beispiel: Du verdienst 3.500 Euro brutto im Monat und warst 10 Jahre im Betrieb. Mit Faktor 0,5 ergibt das 3.500 mal 10 mal 0,5, also 17.500 Euro Abfindung.
Der Faktor ist Verhandlungssache. Bei knappen Mitteln liegt er manchmal bei 0,25. Bei guten Sozialplänen in Konzernen kann er auf 1,0 oder höher steigen. Stell den Faktor in unserem Rechner so ein, wie er in deinem Sozialplan steht. Steht dort kein Faktor, gibt 0,5 eine gute erste Schätzung.
Divisorformel und Punktemodell
Neben der Faktorformel gibt es noch zwei andere Modelle. Bei der Divisorformel wird gerechnet: Lebensalter mal Betriebszugehörigkeit mal Bruttogehalt, geteilt durch einen festen Divisor. So fließt das Alter stärker mit ein, weil ältere Beschäftigte es auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben.
Beim Punktemodell verteilt der Sozialplan ein festes Gesamtbudget nach Punkten. Zum Beispiel gibt es einen Punkt pro Jahr im Betrieb, einen halben Punkt pro Lebensjahr und mehrere Punkte pro Kind. Am Ende wird das Budget durch die Summe aller Punkte geteilt. So bekommt jeder einen Eurobetrag pro Punkt. Welches Modell gilt, steht in deinem Sozialplan.
Zuschläge für Alter, Kinder und Schwerbehinderung
Viele Sozialpläne zahlen über die Grundformel hinaus extra. Ältere Beschäftigte bekommen oft mehr, weil sie schwerer einen neuen Job finden. Für jedes unterhaltspflichtige Kind gibt es häufig einen festen Betrag. Auch bei einer Schwerbehinderung gibt es meist einen Zuschlag. Diese Beträge legt jeder Sozialplan selbst fest. Trag sie im Rechner als Zuschlag ein, wenn du sie aus deinem Plan kennst.
Steuern auf die Sozialplan-Abfindung
Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei. Oft lässt sich die sogenannte Fünftelregelung anwenden. Dabei wird die Steuer so berechnet, als würdest du die Abfindung über fünf Jahre verteilt bekommen. Das senkt die Steuerlast, vor allem bei höheren Beträgen. Brutto ist also nicht gleich netto. Rechne immer mit einem Abzug für die Steuer.