Wann gibt es Krankengeld?
Wer als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat ab der 7. Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld. Vorher zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang die volle Lohnfortzahlung (100 % vom Brutto). Erst danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.
Voraussetzung: ärztliche Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit), Mitgliedschaft in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld (Familienversicherte und freiwillig versicherte Selbstständige müssen ggf. extra abschließen), und du musst bei deiner Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit anzeigen.
Wie lange wird gezahlt?
Maximal 78 Wochen (rund 18 Monate) innerhalb von 3 Jahren bei derselben Erkrankung. Wenn nach 78 Wochen weiter Arbeitsunfähigkeit besteht, übernimmt entweder die Erwerbsminderungsrente (DRV) oder bei Aussicht auf Genesung das Arbeitslosengeld 1 nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeit).
Krankengeld bei Privatversicherten?
Privatversicherte bekommen kein Krankengeld von der Krankenkasse. Sie brauchen ein separates Krankentagegeld als Zusatzversicherung. Höhe und Beginn-Tag wählbar (oft ab Tag 43, dann passend zum Ende der AG-Lohnfortzahlung). Krankentagegeld ist steuerfrei (anders als Krankengeld).
Wann ist Krankengeld höher oder niedriger als gedacht?
Höher: Wer mit Steuerklasse 5 hohe Lohnsteuer abführt, hat oft ein niedriges Netto. Die 90-Prozent-Netto-Regel deckelt das Krankengeld dann stärker. Wechsel zu Steuerklasse 3 (z. B. bei Ehe) kann das Krankengeld merklich erhöhen, falls absehbar lange Krankheit.
Niedriger: Bei Spitzenverdienern greift die Höchstgrenze von 135,63 €/Tag. Wer mehr als ca. 8.300 € brutto im Monat verdient, bekommt vom über der BBG liegenden Teil nichts. Eine private Krankentagegeld-Versicherung kann die Lücke schließen.