Mindestens 24 Werktage gesetzlich
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert dir mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Werktage zählen alle Tage außer Sonntage. Bei einer 6-Tage-Woche sind das 24 Tage. Bei einer 5-Tage-Woche werden die Werktage umgerechnet auf 20 Arbeitstage.
In den meisten Tarifverträgen und Arbeitsverträgen steht ein höherer Anspruch: oft 25 bis 30 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche. Schau in deinen Vertrag, dort findest du den genauen Anspruch.
Beispielrechnung Teilzeit mit 3 Arbeitstagen
Anna arbeitet 3 Tage pro Woche. Ihre Firma gibt Vollzeit-Mitarbeitern (5 Tage) 30 Urlaubstage. Annas Anspruch: 30 mal 3 geteilt durch 5, also 18 Urlaubstage pro Jahr. Wichtig: die Tage zählen für ihre Arbeitstage, nicht für Werktage.
Resturlaub muss bis 31. März genommen werden
Urlaub, den du nicht im laufenden Jahr nimmst, kannst du oft bis zum 31. März des Folgejahres übertragen. Danach verfällt er, wenn dein Arbeitgeber dich rechtzeitig auf das Verfallen hingewiesen hat. Seit dem BAG-Urteil 2019 muss der Arbeitgeber dich aktiv informieren, sonst verfällt der Urlaub nicht.
Im ersten Jahr im neuen Job hast du nur Anspruch auf den anteiligen Urlaub. Wer im Juli anfängt, bekommt 6 Zwölftel des Jahresurlaubs, also bei 30 Tagen genau 15. Erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (Wartezeit nach § 4 BUrlG).