Wie beantrage ich einen Pflegegrad? +
Den Antrag stellt der Pflegebedürftige (oder ein Bevollmächtigter) formlos bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse sitzt unter dem Dach der jeweiligen Krankenkasse. Ein Anruf oder eine Mail reicht zum Start. Danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), bei Privatversicherten der Medicproof, zum Hausbesuch. Der Termin dauert meist 60 bis 90 Minuten. Wichtig: Vorher ein Pflegetagebuch führen (1 bis 2 Wochen), damit der Gutachter den realen Hilfebedarf sieht.
Wer entscheidet, welcher Pflegegrad mir zusteht? +
Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des MD-Gutachtens. Das Gutachten bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen (Mobilität, Kommunikation, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheits-Bewältigung, Alltag). Daraus ergeben sich Punkte, die in einen Pflegegrad von 1 bis 5 übersetzt werden. Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Etwa jeder dritte Widerspruch hat Erfolg.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren? +
Ja, das nennt sich Kombi-Pflege und ist sehr verbreitet. Nutzt du z.B. 60 Prozent der Sachleistung für einen Pflegedienst, bekommst du noch 40 Prozent vom Pflegegeld zusätzlich. Die Pflegekasse rechnet automatisch monatlich ab. Sinnvoll wenn Familie nicht alles allein schaffen kann, aber der Pflegedienst zu teuer wäre.
Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn meine Mutter ins Heim kommt? +
Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt das Pflegegeld komplett. Stattdessen zahlt die Pflegekasse einen festen Zuschuss direkt ans Heim: 805 EUR bei Pflegegrad 2, 1.319 EUR bei PG 3, 1.855 EUR bei PG 4, 2.096 EUR bei PG 5. Die Differenz zum Heim-Gesamtpreis (oft 3.500 bis 5.000 EUR/Monat) ist Eigenanteil, den der Pflegebedürftige selbst zahlt. Reicht das Einkommen nicht, springt das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege).
Müssen Kinder die Heimkosten ihrer Eltern bezahlen? +
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 nur noch, wenn das eigene Bruttoeinkommen über 100.000 EUR pro Jahr liegt. Vermögen wird gar nicht mehr angerechnet. Bei mehreren Kindern wird die Grenze pro Kind einzeln geprüft. Wer drunter liegt, wird vom Sozialamt nicht zum Elternunterhalt herangezogen. Schwiegerkinder sind generell außen vor.
Wann steigt das Pflegegeld wieder? +
Die letzte Erhöhung war zum 01.01.2025 mit +4,5 %. Für 2026 wurde keine Dynamisierung beschlossen, die Beträge bleiben also gleich. Die nächste planmäßige Dynamisierung soll zum 01.01.2028 kommen. Politisch wird über eine vorgezogene Erhöhung diskutiert (insbesondere angesichts der Inflation), eine Entscheidung steht 2026 aus.
Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag von 131 EUR machen? +
Den Entlastungsbetrag kannst du für anerkannte Leistungen nutzen: Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste (auch über die Sachleistung hinaus), Betreuungs- und Entlastungsangebote nach Landesrecht (z.B. Demenz-Gruppen, Alltagshelfer). Nicht abgedeckt sind reine Haushaltshilfen, die nicht als Entlastungsangebot zertifiziert sind. Wenn du den Betrag in einem Monat nicht ausgibst, kannst du ihn ins nächste Jahr mitnehmen (bis zum 30.06.).