Arbeitslosengeld 1 berechnen: Höhe, Dauer, Voraussetzungen 2026
ALG 1 ist 60 oder 67 Prozent deines bisherigen Netto-Gehalts. Hier liest du, wer wie lange Anspruch hat, wann Sperrzeiten drohen und wie du den Antrag richtig stellst.
Du verlierst deinen Job, oder dir wurde gekündigt. Die erste Frage ist meistens: wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich? Hier rechnen wir das durch. Mit den genauen Sätzen für 2026, Bezugsdauern nach Alter und den Stolperfallen wie Sperrzeit oder Ruhenszeit.
Wenn du es schnell brauchst: nutz den Arbeitslosengeld-Rechner. Hier erklären wir, wie die Zahlen zustande kommen.
ALG 1 ist nicht ALG 2 (Bürgergeld)
Es gibt zwei Arten von Arbeitslosengeld in Deutschland.
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1): Lohnersatzleistung. Du hast in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Die Höhe orientiert sich an deinem bisherigen Gehalt. Wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld, früher Hartz IV): Grundsicherung. Bekommen Personen ohne ausreichenden ALG-1-Anspruch oder mit erschöpftem ALG 1. Pauschalsatz (2026: 563 € für Alleinstehende plus Miete und Heizung). Wird vom Jobcenter ausgezahlt.
Dieser Artikel handelt von ALG 1. Wenn du Bürgergeld meinst, kannst du im Wohngeld-Rechner prüfen, ob du ergänzend Wohngeld bekommst.
Wer hat Anspruch auf ALG 1?
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Arbeitslos sein. Du übst keine oder höchstens 14,99 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit aus.
- Sich persönlich arbeitslos melden. Am ersten Arbeitstag der Arbeitslosigkeit, persönlich bei der Agentur für Arbeit (online geht auch). Wer das verspätet macht, riskiert eine Sperrzeit.
- Anwartschaftszeit erfüllt: Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 30 Monaten. Das nennt sich Rahmenfrist.
Wenn du dir mehr als 3 Monate vor Beendigung deines alten Jobs gekündigt wurdest oder du selbst gekündigt hast: melde dich frühzeitig arbeitssuchend, sonst gibt es eine Sperrzeit von einer Woche.
So wird ALG 1 berechnet
Die Bundesagentur für Arbeit nimmt dein Bemessungsentgelt der letzten 12 Monate. Das ist dein sozialversicherungspflichtiges Brutto-Gehalt, geteilt durch die Kalendertage (also auch Wochenenden).
Davon werden pauschal 20 Prozent abgezogen für Steuern und Sozialabgaben (Pauschale). Das ergibt dein Leistungsentgelt pro Tag.
Von diesem Leistungsentgelt bekommst du:
- 67 Prozent, wenn du oder dein Ehepartner mindestens 1 Kind im Haushalt habt (Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte oder eingetragenes Kindergeld)
- 60 Prozent, in allen anderen Fällen
Der Tagesatz wird dann mit 30 multipliziert für die Monatszahlung.
Beispielrechnung: Bürokauffrau mit 3.000 € Brutto
Anna war 5 Jahre in einer Anwaltskanzlei in Köln angestellt. Brutto 3.000 € pro Monat. Steuerklasse I, kinderlos. Sie wird zum Monatsende entlassen.
Bemessungsentgelt: 3.000 € × 12 Monate / 365 Tage = 98,63 € pro Tag.
Leistungsentgelt: 98,63 € × 80 % = 78,90 € pro Tag.
ALG 1 (60 % ohne Kind): 78,90 € × 60 % = 47,34 € pro Tag, also 1.420 € pro Monat.
Wenn Anna ein Kind hätte: 78,90 € × 67 % = 52,86 € pro Tag, also 1.586 € pro Monat. Das ist 166 € mehr im Monat, nur durch den Kinderfaktor.
Wie lange bekommst du ALG 1?
Die Bezugsdauer hängt von zwei Faktoren ab: wie lange du in den letzten Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, und wie alt du bei Beginn der Arbeitslosigkeit bist.
| Versicherungszeit | Alter unter 50 | 50-54 | 55-57 | Ab 58 |
|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
| 16 Monate | 8 Monate | 8 Monate | 8 Monate | 8 Monate |
| 20 Monate | 10 Monate | 10 Monate | 10 Monate | 10 Monate |
| 24 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
| 30 Monate | - | 15 Monate | 15 Monate | 15 Monate |
| 36 Monate | - | 18 Monate | 18 Monate | 18 Monate |
| 48 Monate | - | - | 24 Monate | 24 Monate |
Maximal sind 24 Monate möglich, wenn du 58 oder älter bist und 48 Monate eingezahlt hast. Das ist der höchste Bezugsanspruch.
Sperrzeit: wann das Geld später kommt
Eine Sperrzeit bedeutet, dass das ALG 1 später beginnt oder die Bezugsdauer verkürzt wird. Die häufigsten Gründe:
- Eigenkündigung ohne wichtigen Grund: 12 Wochen Sperrzeit. Du verlierst also ein Viertel deines Jahresanspruchs.
- Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Auch hier oft 12 Wochen Sperrzeit, außer wenn der Arbeitgeber sonst gekündigt hätte. Die Details im Ratgeber zum Aufhebungsvertrag.
- Verspätete Arbeitssuchend-Meldung: 1 Woche.
- Ablehnung einer zumutbaren Arbeit: 3 Wochen bis 12 Wochen, je nach Anzahl der Ablehnungen.
Wichtig: Während der Sperrzeit bekommst du kein Geld. Außerdem läuft die Krankenversicherung über die Agentur für Arbeit erst nach Sperrzeit-Ende, falls du dazwischen versorgt sein willst, musst du dich freiwillig versichern oder bei deiner Familie mitversichert sein.
ALG 1 und Abfindung: spielt das eine Rolle?
Eine Abfindung beim Aufhebungsvertrag oder bei Kündigung wird auf ALG 1 angerechnet, wenn dein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist endet. Dann ruht der ALG-Anspruch bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag regulär hätte enden müssen. Das nennt sich Ruhenszeit.
Beispiel: Dein Arbeitsvertrag hat 6 Monate Kündigungsfrist. Du unterschreibst einen Aufhebungsvertrag, der dich sofort freistellt, mit 20.000 € Abfindung. Dann ruht dein ALG 1 für die 6 Monate (oder bis die Abfindung verbraucht ist, was zuerst kommt). Was im Detail steuerlich passiert, steht im Ratgeber Abfindung versteuern.
Beim Aufhebungsvertrag also: hol dir vor der Unterschrift juristischen Rat. Die Sperrzeit (12 Wochen) plus mögliche Ruhenszeit kann das ALG 1 für viele Monate aushebeln.
Was du jetzt tun solltest
- Sofort arbeitssuchend melden, sobald du von der Kündigung erfährst. Online über www.arbeitsagentur.de oder telefonisch unter 0800 4555500.
- Persönlich arbeitslos melden am ersten Arbeitstag der Arbeitslosigkeit.
- Antrag stellen auf ALG 1 (online möglich). Du brauchst: Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber, Sozialversicherungsausweis, Personalausweis, Bankverbindung.
- Konkret nachrechnen im Arbeitslosengeld-Rechner. So weißt du sofort, was dich erwartet.
ALG 1 ist befristet. Spätestens 3 Monate vor Auslaufen solltest du wissen, wie es weitergeht. Wenn keine neue Stelle in Sicht ist, gibt es Bürgergeld, sonst musst du eigenes Geld zurücklegen, um die Lücke zu überbrücken.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt ALG 1), SGB III §§ 137 ff., Stand Mai 2026. Bei Veraltetem oder Fehlern bitte Hinweis an hallo@rechenbar.de.