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Wohngeldrechner

Wie viel Wohngeld kannst du bekommen? Hängt von Personen, Stadt und Einkommen ab. Stand 2026.

§ 19 WoGG Stand 2026
01 · Eingabe

Deine Daten

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Welche Stufe deine Stadt hat, steht im Mietspiegel oder beim Bürgeramt.
Alle Einkommen im Haushalt zusammen. Nach Steuern und Sozialabgaben.
Kaltmiete plus Nebenkosten plus Heizkosten.
Wohngeld pro Monat (geschätzt)
56 €
Einkommens-Grenze: 1.683 € im Haushalt
Zuschussfähige Höchstmiete
641 €
Anrechenbare Miete
641 €
Pro Jahr
676 €
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Wohngeld: Zuschuss zur Miete für Geringverdiener

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, wenn dein Einkommen niedrig ist. Es ist kein Bürgergeld, sondern eine Brücke für Menschen, die arbeiten oder Rente bekommen, aber bei den Wohnkosten nicht hinkommen. Seit der Wohngeld-Reform 2023 (Wohngeld Plus) bekommen mehr Menschen Anspruch.

Anspruch hat, wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (also kein Bürgergeld bekommt) und unter eine Einkommensgrenze fällt. Die hängt vom Wohnort, der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Zwei-Personen-Haushalt in einer mittelgroßen Stadt: bis etwa 2.300 Euro Brutto-Familieneinkommen kann Wohngeld kommen.

Beispielrechnung 1-Personen-Haushalt

Eine Rentnerin in Hamm hat 1.200 Euro Rente und zahlt 480 Euro Kaltmiete plus 100 Euro Heizung. Jahres-Einkommen brutto: 14.400 Euro. Nach Abzug der Werbungskosten und der pauschalen Abzüge fürs Wohngeld bleibt etwa 11.500 Euro Bemessungs-Einkommen. Sie hätte Anspruch auf etwa 200 bis 250 Euro Wohngeld pro Monat.

Antrag dauert 2 bis 3 Monate

Du beantragst Wohngeld bei der Wohngeldstelle deines Wohnorts (meist im Rathaus). Du brauchst: Personalausweis, Mietvertrag, Lohnabrechnungen oder Rentenbescheid, Nebenkosten-Übersicht. Die Bearbeitung dauert oft 8 bis 12 Wochen. Wohngeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt. Wichtig: bei Veränderungen (neuer Job, höhere Miete) Bescheid geben.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
§
Das ist eine vereinfachte Schätzung. Die echte Formel nach §§ 19, 20 WoGG ist viel genauer und nutzt Tabellen. Dieser Rechner zeigt nur eine Größenordnung. Kein Ergebnis, das wirklich gilt. Den Antrag stellst du beim Wohngeldamt deiner Stadt. Die rechnen den genauen Betrag aus. Bei Fragen oder Ablehnung helfen Mieterverein, Sozialberatung oder Anwalt für Sozialrecht.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld? +
Mieter und Eigentümer mit wenig Einkommen, die KEIN Bürgergeld oder Grundsicherung bekommen. Voraussetzungen: Du wohnst in Deutschland, hast Miet- oder Hauskosten und liegst unter der Einkommens-Grenze. Wer Bürgergeld bekommt, hat die Wohnkosten dort schon drin. Du brauchst dann kein extra Wohngeld.
Welche Mietstufe hat meine Stadt? +
Steht im Anhang zur Wohngeldverordnung (§ 12 WoGG). Online beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Beispiele: Hamburg Mitte ist Stufe 6, München Stufe 7, Berlin je nach Bezirk 5 oder 6, Leipzig 3 oder 4. Faustregel: Großstadt heißt höhere Stufe, ländlich heißt niedrigere Stufe.
Was zählt als Einkommen? +
Brutto-Einkommen aller Personen im Haushalt. Davon ziehen wir Pauschalen ab. Für Werbungskosten mindestens 1.230 € pro Jahr, dazu Sozialabgaben und Steuern. Sonderfall: Elterngeld zählt teilweise mit, BAföG bei Studenten teilweise. Selbstständige nehmen den Durchschnitts-Gewinn der letzten 12 Monate aus Anlage S der Steuererklärung.
Wie lange wird Wohngeld bewilligt? +
Meist 12 Monate. Danach musst du neu beantragen mit aktuellen Einkommens-Nachweisen. Bei Änderungen wie Job-Verlust, Mieterhöhung oder neuem Familienmitglied kann sich der Betrag ändern. Du musst das melden. Der erste Antrag gilt rückwirkend bis zum Monat, in dem du ihn gestellt hast. Also lieber früh stellen.
Was tun bei Ablehnung? +
Innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch beim Wohngeldamt einlegen. Mit Begründung, warum du die Rechnung falsch findest. Häufige Fehler: falsche Mietstufe, Einkommen ohne Pauschalen gerechnet, Person fehlt im Haushalt. Bei schweren Fällen: Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen. Dann gibt es Anwalts-Beratung für 15 € Eigenanteil.
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