Wohngeld: Zuschuss zur Miete für Geringverdiener
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, wenn dein Einkommen niedrig ist. Es ist kein Bürgergeld, sondern eine Brücke für Menschen, die arbeiten oder Rente bekommen, aber bei den Wohnkosten nicht hinkommen. Seit der Wohngeld-Reform 2023 (Wohngeld Plus) bekommen mehr Menschen Anspruch.
Anspruch hat, wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (also kein Bürgergeld bekommt) und unter eine Einkommensgrenze fällt. Die hängt vom Wohnort, der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Zwei-Personen-Haushalt in einer mittelgroßen Stadt: bis etwa 2.300 Euro Brutto-Familieneinkommen kann Wohngeld kommen.
Beispielrechnung 1-Personen-Haushalt
Eine Rentnerin in Hamm hat 1.200 Euro Rente und zahlt 480 Euro Kaltmiete plus 100 Euro Heizung. Jahres-Einkommen brutto: 14.400 Euro. Nach Abzug der Werbungskosten und der pauschalen Abzüge fürs Wohngeld bleibt etwa 11.500 Euro Bemessungs-Einkommen. Sie hätte Anspruch auf etwa 200 bis 250 Euro Wohngeld pro Monat.
Antrag dauert 2 bis 3 Monate
Du beantragst Wohngeld bei der Wohngeldstelle deines Wohnorts (meist im Rathaus). Du brauchst: Personalausweis, Mietvertrag, Lohnabrechnungen oder Rentenbescheid, Nebenkosten-Übersicht. Die Bearbeitung dauert oft 8 bis 12 Wochen. Wohngeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt. Wichtig: bei Veränderungen (neuer Job, höhere Miete) Bescheid geben.