Wann habe ich Anspruch auf ALG 1?
Drei Voraussetzungen: Du bist arbeitslos gemeldet (persönlich bei der Agentur für Arbeit), du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (gesund, suchst aktiv), und du hast in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate pflichtversichert gearbeitet (sogenannte Anwartschaftszeit).
Wichtig: Bei eigener Kündigung ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der du kein ALG bekommst. Bei Aufhebungsvertrag oder Abfindung kann ebenfalls Sperrzeit drohen. Vorher gut beraten lassen.
Wie lange bekomme ich ALG 1?
Die Bezugsdauer hängt von Alter und Vorbeschäftigung ab. Faustregel: Pro 2 Monate Beschäftigung bekommst du 1 Monat ALG. Mindestens 6 Monate, maximal 24 Monate (bei ab 58 Jahren und 48 Monaten Vorbeschäftigung).
Konkrete Übersicht: Mindestens 12 Monate gearbeitet = 6 Monate ALG. 16 Monate = 8 Monate ALG. 20 Monate = 10 Monate ALG. 24 Monate = 12 Monate ALG. Ab 50 Jahren: 24 Monate Arbeit = 15 Monate ALG. Ab 58 Jahren: 48 Monate Arbeit = 24 Monate ALG (Maximum).
Was zählt zum Bemessungsentgelt?
Alle pflichtversicherten Bruttoeinkünfte der letzten 12 abgerechneten Monate. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden anteilig auf 12 Monate verteilt. Krankengeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld erhöhen das Bemessungsentgelt nicht, verlängern aber den Anwartschaftszeitraum (sogenannte Ersatzzeiten).
Steuerklasse 4 mit Faktor (Faktorverfahren)
Das Faktorverfahren nach § 39f EStG ist eine spezielle Variante für Ehepaare, bei der beide Partner in Steuerklasse 4 bleiben, aber ein individuell berechneter Faktor (zwischen 0 und 1) die Lohnsteuer fair zwischen den Einkommen verteilt. Anders als bei der Stkl 3/5-Kombination zahlen beide Partner monatlich genau ihre faire Lohnsteuer, ohne Steuernachzahlung am Jahresende.
Für die ALG-1-Berechnung wichtig: Die Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt das Faktorverfahren, weil es typischerweise zu der niedrigsten Lohnsteuer pro Person führt. Damit fällt das pauschalierte Nettoentgelt höher aus als bei reiner Stkl 4 oder Stkl 5, was am Ende mehr ALG bedeutet. Vorteil besonders bei Paaren mit ähnlichem Einkommen, wo Stkl 3/5 unfair zulasten des geringeren Verdieners wäre.
Antrag beim Finanzamt: Formloser Antrag oder über die elektronische Lohnsteuer-Anmeldung (ELStAM). Der Faktor wird jährlich auf Basis der voraussichtlichen Jahreseinkommen beider Partner neu berechnet. Bei absehbarer Arbeitslosigkeit ist der Wechsel auf Stkl 4 mit Faktor (oder Stkl 3 für den Hauptverdiener vor Arbeitslosigkeit des Partners) eine der wichtigsten Steuer-Optimierungen.
ALG 1 wird auf Steuererklärung erwähnt
ALG 1 ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht deinen persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte im selben Jahr. Wer 6 Monate ALG bezogen hat und dann wieder arbeitet, sollte unbedingt eine Steuererklärung machen, oft kommt eine Nachzahlung.