Wann gibt es Kurzarbeitergeld?
KuG wird gezahlt, wenn der Betrieb wegen unvorhersehbarer wirtschaftlicher Gründe oder unabwendbarer Ereignisse einen erheblichen Arbeitsausfall hat. Der Arbeitsausfall muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betreffen, und es muss ein Bruttolohnausfall von mehr als 10 % geben. Der Arbeitgeber beantragt KuG für seine Belegschaft bei der Arbeitsagentur.
Voraussetzungen für dich als Beschäftigten: Du musst pflichtversichert sein, der Arbeitsausfall darf nicht auf dein eigenes Verschulden zurückgehen (z. B. Streik), und du musst der Kurzarbeit zugestimmt haben (durch Betriebsvereinbarung oder individuell). Auszubildende sind grundsätzlich vom KuG ausgenommen, weil sie weiter ausgebildet werden müssen.
Wie lange wird gezahlt?
Standard: bis zu 12 Monate. In wirtschaftlichen Krisen kann das Bundeskabinett per Verordnung auf 24 Monate verlängern (so geschehen während Corona). Wer länger als 12 Monate unterbrochen wird (mehr als 3 Monate keine Kurzarbeit), beginnt einen neuen 12-Monats-Zeitraum.
Sozialabgaben während Kurzarbeit
Während Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber für dich einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge weiter (auf Basis von 80 % des Sollentgelts statt nur des Istentgelts). Damit bist du normal in Kranken- und Pflegeversicherung, sammelst Rentenpunkte und bleibst arbeitslosenversichert. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Arbeitslosengeld.
Mini- und Nebenjob trotz Kurzarbeit?
Ein neuer Nebenjob, der während Kurzarbeit begonnen wird, wird voll aufs KuG angerechnet (kürzt also das KuG entsprechend). Ein bereits vor Kurzarbeit bestehender Nebenjob wird nicht angerechnet (= Bestandsschutz). Ein Minijob unter 603 € (2026) ist meist anrechnungsfrei, wenn er vorher bestand.
KuG ist steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt
Wie ALG 1: KuG selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), erhöht aber deinen persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte im selben Jahr. Wer im Jahr mehrere Monate KuG bekommt, sollte unbedingt eine Steuererklärung machen, weil oft eine Nachzahlung droht. Pflichtveranlagung tritt automatisch ein, wenn das KuG plus Lohnersatz im Jahr mehr als 410 € beträgt.