Berechne die jährliche Abschreibung (AfA) für Computer, Auto, Maschinen oder Immobilien. Linear oder degressiv, Stand 2026.
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Wenn du etwas Teures für dein Unternehmen oder deine Vermietung kaufst, das mehr als ein Jahr genutzt wird (z. B. Computer, Auto, Maschine, Immobilie), darfst du den Wertverlust steuerlich geltend machen. Statt den gesamten Kaufpreis im ersten Jahr von der Steuer abzusetzen, verteilst du ihn über die Nutzungsdauer.
Das senkt deinen Gewinn und damit deine Steuer in jedem Jahr der Nutzung. Für Selbstständige und Vermieter ist AfA ein zentraler Posten in der Steuererklärung.
Lineare AfA ist Standard und einfach: gleicher Betrag jedes Jahr. Sinnvoll, wenn das Wirtschaftsgut gleichmäßig altert (z. B. Büromöbel, Immobilie). Degressive AfA gibt dir mehr Abschreibung am Anfang, was Gewinn und Steuer am Anfang stärker drückt. Sinnvoll, wenn du gleich am Anfang viel Steuer sparen willst und das Wirtschaftsgut tatsächlich schneller an Wert verliert (Autos, Maschinen, IT).
Du darfst innerhalb der Nutzungsdauer von degressiv auf linear wechseln, sobald die lineare AfA höher wäre. Das holst du oft im letzten Drittel raus.
Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (ab 2024) darfst du sofort komplett abschreiben statt über die Nutzungsdauer. Computer und Software sind seit 2021 grundsätzlich auf 1 Jahr abschreibbar (faktische Sofort-AfA per BMF-Schreiben). Für Sammlung von 250 bis 1.000 € gibt es einen Sammelposten über 5 Jahre.
Für vermietete Immobilien: 3 % pro Jahr für Gebäude ab Baujahr 2023, 2 % für 1925 bis 2022, 2,5 % für Gebäude vor 1925. Achtung: nur der Gebäudeanteil, nicht der Grundstückspreis. Üblicherweise 70 bis 80 % vom Kaufpreis.