Wer hat Anspruch auf BAföG?
BAföG bekommen Studierende an Hochschulen, Schüler an weiterführenden Schulen ab der 10. Klasse (bei eigenem Hausstand) und Auszubildende in schulischen Ausbildungen. Voraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit oder gleichgestellte Aufenthaltsgenehmigung, Erstausbildung, unter 45 Jahre (Studium) bzw. unter 30 (Master).
Ein häufiges Missverständnis: BAföG ist kein Stipendium, sondern eine sozialstaatliche Leistung. Wer es bekommt, bekommt es zu 50 % als Zuschuss (= geschenkt) und 50 % als zinsloses Darlehen, das nach Ende der Ausbildung zurückgezahlt wird. Maximale Rückzahlung: 10.010 € (egal wie viel man insgesamt bezogen hat).
Was ist der elternunabhängige BAföG?
Wenn deine Eltern zu viel verdienen, gibt es trotzdem Wege zum BAföG: Bei Schüler-BAföG nach mindestens 5 Jahren Berufstätigkeit zwischen Schule und Studium, bei Studenten ab 30 Jahren beim Erstantrag, bei elternlosen oder vermissten Studierenden. In diesen Fällen wird das Elterneinkommen nicht angerechnet, nur das eigene.
Anrechnung von Vermögen
Eigenes Vermögen wird auch angerechnet. Freibetrag 2026: 15.000 € unter 30 Jahren, 45.000 € ab 30 Jahren. Plus 2.300 € pro Kind. Was darüber liegt, mindert das BAföG monatlich (Verteilung auf den Bewilligungszeitraum).
Wann wird zurückgezahlt?
5 Jahre nach Ende der Ausbildung. In monatlichen Raten von mindestens 130 €. Maximalbetrag der Rückzahlung: 10.010 € (egal wie viel BAföG insgesamt geflossen ist). Wer schneller zurückzahlt, bekommt Nachlass: bis 50 % Schuldenerlass bei sehr schneller Rückzahlung möglich. Bei sehr geringem Einkommen kann die Rückzahlung gestundet oder erlassen werden.
Wichtige Termine 2026
Antrag muss vor Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden, sonst Lücke. Bei Studienbeginn am 1. Oktober: Antrag bis Ende Dezember möglich, BAföG wird dann rückwirkend gezahlt. Bei Studienwechsel innerhalb der ersten 3 Semester ist BAföG ohne Probleme weiter möglich. Späterer Wechsel: schriftliche Begründung nötig.