Hohe Freibeträge für nahe Verwandte
Wer erbt, zahlt Erbschaftsteuer. Aber: es gibt sehr hohe Freibeträge für enge Verwandte. Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder pro Elternteil 400.000 Euro. Das heißt: ein Kind, das von Vater 400.000 Euro erbt, zahlt 0 Euro Steuer. Erst alles darüber wird besteuert.
Bei Geschwistern, Nichten, Neffen liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro. Bei Freunden oder Lebenspartnern ohne Heirat ebenfalls 20.000 Euro. Hier wird es schnell teuer: Steuersätze gehen bis 50 Prozent.
Beispielrechnung Hauserbe Tochter
Der Vater stirbt und vererbt seiner Tochter ein Haus im Wert von 600.000 Euro. Freibetrag für Tochter: 400.000 Euro. Steuerpflichtig: 200.000 Euro. Steuersatz Steuerklasse I bei 200.000 Euro: 11 Prozent. Steuer: 22.000 Euro. Achtung: das Haus selbst zählt nur dann zum vollen Wert, wenn die Tochter es nicht selbst bewohnt. Wohnt sie 10 Jahre selbst drin, ist es komplett steuerfrei (Familienheim-Begünstigung nach Paragraf 13 ErbStG).
Schenkung zu Lebzeiten alle 10 Jahre nutzen
Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre erneut. Wer zu Lebzeiten schenkt, kann pro Kind alle 10 Jahre 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Bei großem Vermögen lohnt sich frühe Übertragung. Wichtig: Schenkungen müssen formal richtig sein (Notar bei Immobilien) und beim Finanzamt gemeldet werden.