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Mieterhöhungs-Rechner

Prüfe, ob die Mieterhöhung deines Vermieters zulässig ist. Mit Kappungsgrenze 15 % oder 20 % nach § 558 BGB, Vergleichsmiete und 15-Monats-Frist.

§ 558 BGB Stand 2026
01 · Eingabe

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Nettokaltmiete (ohne Nebenkosten, ohne Heizung).
J.
Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten (= 1,25 Jahre) unverändert sein, sonst ist eine Erhöhung unzulässig.
15 % gilt in angespannten Wohnungsmärkten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, viele weitere Städte). 20 % gilt sonst. Im Zweifel beim Mieterbund nachfragen.
Aus dem örtlichen Mietspiegel für vergleichbare Wohnung (gleiche Lage, Größe, Ausstattung, Baujahr). Online über das Stadtportal oder Mieterbund prüfbar.
Maximal zulässige neue Miete
920,00 €
Niedrigerer Wert von Kappungsgrenze oder Vergleichsmiete
Maximal nach Kappungsgrenze
960,00 €
Mögliche Erhöhung
120,00 €
15-Monats-Frist erfüllt?
1
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Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?

Eine reguläre Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ist zulässig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert sein. Zweitens darf die Erhöhung die Kappungsgrenze nicht überschreiten (15 oder 20 % in 3 Jahren). Drittens muss der Vermieter die geforderte Miete mit dem örtlichen Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen begründen.

Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen, mit Unterschrift und nachvollziehbarer Begründung. Mit der Aufforderung beginnt für dich eine 2-Monats-Frist plus den Rest des laufenden Monats, in der du der Erhöhung zustimmen kannst. Die neue Miete gilt dann ab dem dritten Monat nach Zugang der Erhöhung.

Was tun, wenn die Erhöhung unzulässig ist?

Wenn Frist, Kappungsgrenze oder Vergleichsmiete nicht eingehalten sind, kannst du der Mieterhöhung widersprechen oder sie schlicht nicht zustimmen. Der Vermieter müsste dann auf Zustimmung klagen. In dem Prozess prüft das Gericht, ob die geforderte Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Wenn nicht: Klage abgewiesen, du behältst die alte Miete.

Wichtig: Wenn du der Erhöhung teilweise zustimmst (z. B. eine niedrigere Miete als gefordert), ist das bindend. Lieber zuerst prüfen lassen, bevor du etwas unterschreibst. Mieterbund oder Fachanwalt für Mietrecht kosten meist 30-50 € im Jahr Beratung.

Modernisierungs-Mieterhöhung ist Sonderfall

Nach § 559 BGB darf der Vermieter bei energetischer oder anderer Modernisierung die Miete um bis zu 8 % der Modernisierungskosten umlegen (jährliche Erhöhung, dauerhaft). Das ist eine separate Mieterhöhung, die nicht in die Kappungsgrenze fällt. Maximalbetrag: 3 € pro Quadratmeter in 6 Jahren bei höheren Ausgangsmieten, 2 € bei niedrigeren.

Indexmiete und Staffelmiete

Wer eine Index- oder Staffelmiete im Vertrag hat, fällt nicht unter § 558. Bei Indexmiete steigt die Miete automatisch mit dem Verbraucherpreisindex (Statistisches Bundesamt). Bei Staffelmiete sind die Erhöhungen schon im Vertrag festgelegt. Beide sind zulässig, aber Kappungsgrenze gilt nicht. Allerdings: 1 Jahr Wirkungsdauer pro Stufe ist Pflicht, sonst nichtig.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
§
Dieser Rechner prüft die formale Zulässigkeit nach § 558 BGB (Mieterhöhung zur Vergleichsmiete). Modernisierungs-Mieterhöhungen (§ 559), Indexmieten (§ 557b) und Staffelmieten (§ 557a) folgen anderen Regeln, die hier nicht abgedeckt sind. Bei konkreten Mieterhöhungen ist eine Prüfung durch den Mieterbund oder eine Fachanwältin für Mietrecht empfehlenswert.

Häufige Fragen

Wie viel Mieterhöhung ist erlaubt? +
Maximal 20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze § 558 Abs. 3 BGB), in angespannten Wohnungsmärkten nur 15 %. Zusätzlich darf die neue Miete nie über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei Modernisierung gelten Sonderregeln (§ 559).
Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen? +
Frühestens nach 15 Monaten seit der letzten Mieterhöhung. Die 15 Monate gelten ab Wirksamwerden, also rund 1 Jahr und 3 Monate. Wer diese Frist nicht einhält, kann der Erhöhung widersprechen.
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete? +
Die in den letzten 6 Jahren in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen vereinbarten oder geänderten Mieten. Standard ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt. Alternativ Sachverständigengutachten oder drei vergleichbare Wohnungen.
Wo gilt die 15 %-Kappungsgrenze? +
Die Landesregierungen können per Verordnung Gebiete als angespannten Wohnungsmarkt deklarieren. Aktuell betroffen sind alle Großstädte (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf), Universitätsstädte und viele weitere kleinere Städte. Genaue Liste über die Landesverordnung oder den Mieterbund.
Muss ich der Mieterhöhung zustimmen? +
Ja, wenn die Erhöhung zulässig ist. Wer ohne Grund nicht zustimmt, riskiert eine Klage des Vermieters auf Zustimmung. Wenn die Erhöhung dagegen unzulässig ist (Frist, Kappungsgrenze, Vergleichsmiete), kannst du widersprechen und musst nicht zahlen.
Was tun bei Mieterhöhung wegen Modernisierung? +
Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 559 BGB darf bis zu 8 % der Kosten jährlich umlegen, mit Höchstgrenze 3 €/qm in 6 Jahren. Wichtig: 3 Monate vorher schriftlich ankündigen, du hast Härte-Einwand-Recht. Bei Härtefällen (Rentner mit niedrigem Einkommen, Behinderte) kannst du widersprechen.
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