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Grunderwerbsteuer-Rechner

Zwischen 3,5 % und 6,5 % vom Kaufpreis. Wie viel genau, hängt vom Bundesland ab.

§ 11 GrEStG
01 · Eingabe

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Nur der Preis für die Immobilie. Möbel und Inventar werden extra angegeben.
Grunderwerbsteuer
22.750 €
6,50 % von 350.000 €
Kaufpreis + GrESt
372.750 €
Alle Kaufnebenkosten zusammen (rund 12 %)
42.000 €
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Die Grunderwerbsteuer ist nur eine von vielen Nebenkosten beim Hauskauf. Damit die Finanzierung passt, lohnt der Zinsvergleich. Interhyp vergleicht als größter Baufi-Vermittler die Angebote von über 500 Banken, kostenlos und ohne Aufschlag.

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Größte Nebenkosten beim Hauskauf

Die Grunderwerbsteuer ist meistens die größte Einzel-Nebenkosten beim Hauskauf. Bei einem Haus für 400.000 € sind es je nach Bundesland zwischen 14.000 € (Bayern, 3,5 %) und 26.000 € (NRW, 6,5 %). Notar (etwa 6.000 €) und Grundbuch (etwa 2.000 €) zusammen sind kleiner.

Anders als Notar und Grundbuch ist die Grunderwerbsteuer nicht verhandelbar. Du kannst aber den Kaufpreis splitten: Möbel, Küche, Sauna gehen separat im Vertrag. Auf den Möbel-Anteil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei einer 15.000-€-Küche sparst du je nach Bundesland 525 bis 975 €.

16 Bundesländer, 16 verschiedene Sätze

Seit 2006 entscheiden die Bundesländer selbst über den Steuersatz. Das Spektrum reicht von 3,5 Prozent (nur Bayern) bis 6,5 Prozent (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Bei einem Haus für 350.000 € sind das 12.250 € versus 22.750 € – ein Unterschied von 10.500 €.

Die letzten Änderungen: Thüringen hat zum 01.01.2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt (einzige Senkung der Geschichte). Bremen hat zum 01.07.2025 von 5,0 auf 5,5 Prozent erhöht. Maßgeblich ist immer das Datum der Beurkundung beim Notar.

Wer zahlt und wann?

Laut Gesetz (§ 13 GrEStG) zahlen Käufer und Verkäufer gemeinsam. In der Praxis übernimmt der Käufer fast immer alles. So steht es in 99 Prozent der Kaufverträge. Wer Steuer-Tricks ausprobieren will: ein Verkauf zwischen direkten Verwandten (Eltern, Kinder, Geschwister) ist nach § 3 GrEStG steuerfrei.

Etwa 4 bis 6 Wochen nach dem Notartermin schickt das Finanzamt den Steuerbescheid. Du hast dann einen Monat Zeit zu zahlen. Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeits-Bescheinigung. Ohne diese bekommst du keinen Eintrag ins Grundbuch und damit nicht offiziell deine Immobilie.

Stand: Mai 2026 · Geprüft von Dennis Stahlhut
§
Steuersätze, Stand April 2026. Letzte Änderungen: Bremen plus 0,5 % zum 01.07.2025, Thüringen minus 1,5 % zum 01.01.2024. Hamburg plus 0,5 % und Sachsen plus 2,0 %, beide 2023. Die Bundesländer können den Satz jederzeit ändern. Was versteuert wird und was steuerfrei ist, regelt das GrEStG. Sonderfälle wie Erbschaft, Schenkung in der Familie (§ 3 GrEStG) oder Firmen-Anteile sind hier nicht drin.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer? +
Laut Gesetz beide Seiten zusammen (§ 13 GrEStG). In der Praxis zahlt fast immer der Käufer. So steht es in 99 % aller Kaufverträge.
Wann muss ich zahlen? +
Das Finanzamt schickt etwa 4 bis 6 Wochen nach Vertrag das Steuer-Schreiben. Erst nach Zahlung bekommst du die Unbedenklichkeits-Bescheinigung. Ohne die gibt es keinen Eintrag ins Grundbuch.
Kann ich die Grunderwerbsteuer sparen? +
Nur in Sonderfällen (§ 3 GrEStG). Bei Erbschaft, Schenkung an Ehepartner oder direkte Verwandte. Oder bei Käufen unter 2.500 €. Möbel oder Küche kannst du rausrechnen, wenn sie extra ausgewiesen sind. Aber Vorsicht: Das Finanzamt prüft, ob die Werte realistisch sind.
Ist die Grunderwerbsteuer absetzbar? +
Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten zählt sie zu den Kaufkosten und wird über die AfA abgeschrieben.
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